Geschrieben von momworking am 04.05.2007, 20:36 Uhr |
Hessen
Falls es im Vergleich weiter hilft:
In Hessen hängt es davon ab, ob an der zukünftigen Schule die räumlichen, sächlichen und personellen Mittel zur Förderung des betreffenden Kindes gewährleistet werden können.
Da kann man ja eins und eins zusammenzählen, wie das wohl bei leeren Kassen aussieht...
LG
Annette
- Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - ClaudiaRo 04.05.07, 12:56
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - MamaMalZwei 04.05.07, 16:44
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - dhana 04.05.07, 18:57
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - Joelina-Maria 04.05.07, 18:59
- In NRW dürfen die Eltern nicht selbst entscheiden... - sun1024 04.05.07, 19:38
- Hessen - momworking 04.05.07, 20:36
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - MamaMalZwei 04.05.07, 16:44