Geschrieben von sun1024 am 04.05.2007, 19:38 Uhr |
In NRW dürfen die Eltern nicht selbst entscheiden...
Hier ist der Link:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf
§12(5) "Die Schulaufsichtsbehörde informiert die Eltern über die beabsichtigte
Entscheidung und lädt sie zu einem Gespräch ein. Ziel des Gesprächs ist
es, die Eltern über die Gründe der beabsichtigten Entscheidung zu informieren
und möglichst Einvernehmen über die künftige Förderung der
Schülerin oder des Schülers herbeizuführen. Die Eltern können zu dem
Gespräch eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen. Dabei erläutert die
Schulaufsichtsbehörde die Förderschwerpunkte, die für die Schülerin oder
den Schüler in Frage kommen, und den voraussichtlichen Bildungsgang
(§ 1 Abs. 3). Sie weist die Eltern auf den Gemeinsamen Unterricht (§ 37)
hin. Sind die Eltern mit der beabsichtigten Entscheidung einverstanden,
kann das Gespräch auch unmittelbar mit der Schulleitung der aufnehmenden
Schule geführt werden."
LG sun
- Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - ClaudiaRo 04.05.07, 12:56
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - MamaMalZwei 04.05.07, 16:44
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - dhana 04.05.07, 18:57
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - Joelina-Maria 04.05.07, 18:59
- In NRW dürfen die Eltern nicht selbst entscheiden... - sun1024 04.05.07, 19:38
- Hessen - momworking 04.05.07, 20:36
- Re: Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä - MamaMalZwei 04.05.07, 16:44