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Geschrieben von diekleinen4Strolche am 26.11.2010, 10:19 Uhr

Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Hallo,
eine Frage an alle: Wie geht ihr mit "Geschenke" für den Lehrer um? bzw. Wird gesammelt in der Klasse und dann wird ein gemeinsames Geschenk gekauft?
Ich bin nicht dafür, dem Lehrer irgendwelche Geschenke zumachen. Ich habe 4 Kinder, davon sind drei schulpflichtig. Beim Grossen, der geht in die 7. eines Gym. wird nicht mehr gesammelt, nur wenn die Kinder ein Theaterstück aufgeführt haben, bekommen die Lehrer Parfüm u.a., dafür bin ich nicht, denn es ist ihre Aufgabe und Arbeit den Kindern so "etwas" bei zubringen". Meine 2. geht in die 4. Klasse und da wird nur für Weihnachten gesammelt (kleiner Blumenstrauss). Finde ich o.k., denn die Lehrerin ist super und als Anerkennung für die Dienste, die sie im Jahr geleistet hat. Nun aber zu meiner 3.: Sie soll 1,50 Euro mitbringen, da die Lehrerin demnächst Geburtstag hat. Die Elternvertreter sammeln für jeden Zweck: Theateraufführung, Geburtstag, Sommerferienanfang, Weihnachten u.a. Die EV kaufen schon die Geschenke( diesesmal ist es ein Bildband) und sammeln dann das Geld ein. Ich habe den EV gesagt, dass ich diese nicht unterstüzte, erstens weil es ausarte, und ich diese Lehrerin nicht mag (die Lehrerin gab deutlich zu verstehen, das bei ihr Eltern mit 4 Kindern nicht gerne gesehen sind, lässt es öfters auch meine Tochter spüren). Schleimen möchte ich nicht, habe dieses auch meiner Tochter erklärt. Denn 0,50 Euro hier, 2,00 Euro da, da kommt einges zusammen.
Wie denkt ihr darüber? (Beamtenbestechung)
Ein schönes Wochenende noch
diekleinen4Strolche

 
19 Antworten:

Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von Verona am 26.11.2010, 10:31 Uhr

Meine Tochter geht in die 3. Klasse und hier sammeln die Klassenelternsprecher für den Geburtstag der Lehrerin und an Weihnachten.
Jeweils 1 Euro von den Kindern die möchte. Finde ich Ok, ich mag die Lehrerin sehr und 2 Euro im Jahr für die Lehrerin finde ich OK

LG Verona

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von HaJa am 26.11.2010, 10:33 Uhr

Hier bekommt die Lehrerin meiner Tochter (3.Kl)zu Weihnachten und vor den Sommerferien einen kleinen Blumenstrauss. Dafür wird von jedem Kind 1,- eingesammtelt (sind nur 16 Kinder in der Klasse). Finde ich völlig ok so.

Bei meinem Sohn in der ersten Klasse haben die Kinder für den Geburtstag der Lehrerein Bilder gemalt. Auch das reicht meiner Ansicht nach.

Kleine Anerkennungen oder ein KLEINES Dankeschön finde ich nett. Mehr muss nicht sein. Schließlich bekommen die Lehrer ein Gehalt für ihre Arbeit.

LG
Mucki

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von Patti1977 am 26.11.2010, 11:13 Uhr

also bei uns wird zum geburtstag was gemacht und zu weihnachten. aber auch hortnerin bekommen was. glaube auch am lehrertag. das machen die elternvertreter. die haben eine kasse, wo pauschal für weihnachten etc. gegeben wird, die haushalten damit und machen was draus. bestechung würd ich das nicht nennen. es sind so im jahr 15 euro, die da zusammenkommen pro kind und wie gesagt, es wird nur ein kleiner teil für eine kleine aufmerksamkeit dafür genommen. sie freut sich eher über die dvd vom wandertag etc. da sind die lehrer und hortner wie irre hinterher.

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von kanja am 26.11.2010, 11:42 Uhr

Hallo,

ich finde es jedenfalls viieeel besser, wenn die Lehrerin von der GESAMTEN Klasse was bekommt, und dann was "Gscheits", als wenn vor den Ferien etc. einzelne Eltern hintrappeln und mit Schleim-Geschenken ankommen.

In der 4. Klasse meiner Tochter sind viele spendeunwillige oder -unfähige Eltern, wir sind von der 1. Klasse an 5-6 engagierte Mütter und machen das meist unter uns aus. Sie bekommt das dann schon im Namen der ganzen Klasse.

In der 2. Klasse meines Sohnes klappt es gut, die Elternsprecher besorgen zu Weihnachten, Geburtstag und vor den Sommerferien eine Kleinigkeit aus der Klassenkasse.

lg Anja

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von perelin18 am 26.11.2010, 12:12 Uhr

Ich kenne das nur so, daß man zum Ende des Schuljahres eine Kleinigkeit zur Anerkennung schenkt, und ganz zur Verabschiedung dann uU etwas, was ein bißchen größer ist - das aber auch nur in der Grundschule. Auf dem Gymnasium hatten wir uns klassenintern kleine Geschenkideen für den Klassenlehrer und anfangs noch für die Hauptfachlehrer überlegt als Anerkennung (so er sie denn auch verdient hatten ... aber Kleinigkeiten), aber das war schon für viele Lehrer recht ungewohnt - haben sich aber nat sehr gefreut ...

Als Anerkennung und Dankeschön finde ich das nett und toll, daß sich bei Euch Leute darum kümmern - als ich zur Verabschiedung aus dem Kindergarten etwas machen wollte (hatte KEINERLEI Geld verlangt, war bereit, alles selbst zu organisieren und bat nur darum, daß die Kinder einmal für ca eine Stunden an wählbaren Terminen kommen "dürfen", inklusive Hin- und Rückfahrdienst meinerseits...) haben mich alle angeguckt als wär ich ein Baum, eben mit dem Kommentar: Das ist doch deren Job. Grrrrrrr....

Nunja, nat stimmt das, aber Nettigkeit und Engagement (so sie denn da sind...) kann man auch belohnen, und was für mich noch viel wichtiger ist: den Kindern kann man vorleben, daß es eben nicht alles eine Selbstverständlichkeit ist und bestimmte Leistungen auch Anerkennung verdienen.

ABER: bei Euch seint es wirklich auszuarten (es geht doch um die Geste, und nicht um den Wert; und diese Masse scheint mir wirklich übertrieben...) + wenn ihr nicht zufrieden seid mit dem Lehrer, dann würde ich an Eurer Stelle auch nichts geben, das muß ja alles auf freiwilliger Basis passieren, und da muß man trotz Gruppenzwang nicht immer mitspielen...

Und im Grunde darf man als Beamter soweit ich weiß im Grunde überhaupt (!) keine Geschenke annehmen, manchmal kursieren Aussagen über eine 10-Euro-Grenze ... - ich finde nicht unbedingt, daß man sich daran halten sollte, sofern es um KLeinigkeiten geht (oh Gott, wir hatten unserem Grundschullehrer zum Abschied einen Segelflug geschenkt...), aber im Prinzip denkst Du da rechtlich gesehen schon richtig.

Dann sollen sie doch lieber für etwas sammeln, was der ganzen Klasse (und damit auch dem Lehrer) zugute kommt - Theaterbesuche, Materialien, Aktionen...

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von Zwurzenmami am 26.11.2010, 12:40 Uhr

Hier wird auch für den Geb. der jeweiligen Lehrer gesammelt. Jetzt frag ich mich allerdings gerade, was sie bekommt. Enrico sollte heute 1,20 € mitbringen und es sind 30 Kinder in der Klasse.

Dafür basteln die Kinder zu Weihnachten für die Lehrer im Unterricht.

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von Reinhardus am 26.11.2010, 13:02 Uhr

Wesentlich ist der Hinweis von perelin28.
Beamte dürfen keine Geschenke annehmen, ohne dass eine entsprechende Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vorliegt.
Im Normalfall müsste der/die Lehrerin, falls sie Beamte/in ist die Behörde informieren und um die Erlaubnis zur Annahme des Gescxhenkes nachfragen.
In der Annahme, das Geschenk wäre ein Präsentkorb, ist denkbar, dass der Korb einem Altenheim oder einer bel. Sozialeinrichtung zugeführt werden soll.
Bei einem Blumenstrauß liegt die Schwierigkeit darin, dass er bis zum Eintreffen der Behördenentscheidung sicher verwelkt wäre. Der/die Beamte/in würde bei der Information der Behörde darauf hinweisen, den blumenstrauß bis zur Entscheidung in Verwahrung zu nehmen. Der erebt aber den Tag der Entscheidung im Biomüll.
Bei anderen Geschenken, wie erwähnt Flug womit auch immer, begibt sich der Lehrer (Beamte) auf eine gefährliche Bahn, da er definitiv zurückweisen sollte. Die Behörde müsste die Annahme des Geschenks ablehnen und eine Weiterreichung macht bei diesem Präsent keinen Sinn. Bei Annahme ohne Information an die Behörde begeht der Beamte stets ein Vergehen, welches in einem Disziplinarverfahren zu seinem Nachteil beschieden werden muss.
Die Geschenkideen "Bild-CD vom Ausflug", "Klassenfoto mit Unterschriften der Schüler", "Gedicht" von Schülern geschrieben, "Lied" von der Klasse gesungen, "Bild von ..." gemalt sind sicher völlig unproblematisch, da gänzlich kostenneutral, aber von sehr hohem ideellen Wert.

Gruß R

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von AllesOK am 26.11.2010, 13:05 Uhr

Wie Du schon sagst "Beamtenbestechung". Unsere Lehrerinnen nehmen nix an.

Meine Tochter schenkt Ihr eine Auswahl selbstgemachter Plätzchen und malt eine schöne kleine Karte dazu.

LG

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von Luca28601 am 26.11.2010, 13:59 Uhr

Hallo,

doch, bei uns wird auch gesammelt. Anfang des Schuljahres bekam ich von den Elternsprechern einen Brief dazu. Ich weiß jetzt gar nicht mehr, wieviel das war....glaube aber 3 Euro pro Kind. Es sind aber auch 1 Lehrerin und 2 Erzieher. Ist also für alle 3 gedacht. Um das Geschenk kümmert sich dann der Elternsprecher/in. Ist jetzt aber nur für den Geburtstag. Und da alle 3 super lieb sind, mache ich das auch gerne...
Bei 4 Kindern würde ich allerdings auch ins Schwitzen kommen, zumal, wenn ständig Geld gefordert wird und von der Lehrerin solche Komentare kommen :o(

Liebe Grüße
Isabel

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Re: nicht nur Beamte, ......

Antwort von Julie am 26.11.2010, 15:45 Uhr

..... auch "angestellte" Lehrer (bzw. alle öffentlich Bediensteten) dürfen keine Belohnungen und Geschenke annehmen.
Dazu gibt es bei uns "jedes Jahr zur Weihnachtszeit" einen Hinweis der Behördenleitung.

Und gerade bei Vorteilsgewährung / Vorteilsannahme (das ist das, was alle unter "Beamtenbestechung" verstehen) gilt: Wehret den Anfängen.......

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Re: so ist es nicht richtig Julie

Antwort von Benedikte am 26.11.2010, 18:42 Uhr

zumindest nicht bei uns- oberste Bundesbehoerde und so kenne ich es auch anderswo her.

Ich bin anzeigepflichtig und darf nur Geschenke unterhalb eines bestimmten Wertes " normalerweise" behalten.
Fuer andere muss man, wenn man die behalten will, zahlen oder man gibt sie ab, dass sie in die Weihnachtstombola oder so kommen.

Wir sollen jedenfalls niemanden vor den Kopf stossen durch Zurueckweisung von Geschenken, insbesondere nicht Schenker aus fremden Kulturkreisen wo Geschenk und Gegengeschenk zu den elementaren sozialen Kontakten gehoeren und haben sogar fuer Geschenke fonds - sog. Kontaktpflegegeschenke.

Benedikte

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Re: du hast natürlich recht,....

Antwort von Julie am 26.11.2010, 19:55 Uhr

selbst bei uns (nicht oberste Bundesbehörde, sondern popeliger Landkreis) gibt es so eine "Bagatellgrenze".
Ich hatte aber keine Lust, das hier jetzt noch auseinanderzupflücken - das hätte wieder einen Rattenschwanz an Fragen hinter sich hergezogen.
Vorrangig ging es mir darum, klarzustellen, dass es keinen Unterschied macht, ob es eine beamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkraft ist.

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Gesetzeslage bzgl. Beamten und Angestellten öD

Antwort von Reinhardus am 27.11.2010, 11:59 Uhr

Nur der Vollständigkeit halber.
§331 bzw. §332 StGB sprechen von Amtsträgern. Amtsträger sind nach §11 Abs 1 Nr 2 StGB Beamte, von Angestellten öD ist hier nicht die Rede.
Wenn die Behördenleitung welchen Amtes auch immer, wie von Dir dargestellt, auch ihre Angestellten zu entsprechender Zurückhaltung auffordert, so soll damit schon allein vermieden werden, dass es zu Irritationen bzw. Missverständlichkeiten kommt. Es ist vom Grundsatz auch nicht nachvollziehbar, wenn beamtete Lehrer ein Geschenk verweigern müssen, das ein Angestellter annehmen dürfte. Hier sollte sinnvollerweise gleich gehandelt werden, das bleibt unbestritten, obwohl es nicht im Gesetz steht.
Nach § 43 Beamtenrechtsrahmengesetz kommt es übrigens nicht auf den Wert des Geschenkes an. Allerdings wird sich eine Nachfrage bei der Behörde erübrigen, wenn die Kinder das Geschenk selbst angefertigt habe oder der Wert geringfügig ist, wobei diese Gerinfügigkeitsgrenze nicht dadurch unterschritten wird, dass jedes Kind beispielsweise "nur" 50 Ct gezahlt hätte. Bei 30 Kindern entsprechend 15€ ist nicht geringfügig.

Gruß R

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Re: Geschenk für den Lehrer, wie denkt ihr darüber?!

Antwort von amm26 am 27.11.2010, 12:34 Uhr

Mich nervt an der Geschichte, daß diese Frage jedes Jahr mehrmals aufkommen muss. Bei uns (Kinder in zwei verschiedenen GS-Klassen) geht da die Aufforderung was zu geben immer von den Elternsprechern aus. Die meinen das gut. Und irgendwie ist man da evtl. auch unter Zugzwang, da in jeder Klasse etwas vor Weihnachten, zu Lehrergeburtstagen oder zum Schuljahresende etwas übergeben wird. Ich habe selber 10 Jahre im öffentl. Dienst gearbeitet (keine Schule). Der Arbeitgeber hat einen bei Diensteintritt unterschreiben lassen, daß wir nichts annehmen dürfen, dessen Wert eine betraglich festgelegte Grenze überschreitet.
Warum kann also an Schulen nicht einmal pro Jahr ein Schrieb an die Eltern rausgegeben werden (sonst werde ich auch das ganze Jahr über mit Elternpost zugeschüttet), wo eine klare Regelung festgelegt ist? Wie auch immer die dann aussehen mag. Aber es wäre klar und transparent.

In unserem Fall ist es so dass in der einen Klasse einmal im Jahr 10,-- EUR pro Kind eingesammelt werden (für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk). Was da der Lehrerin übergeben wurde hat im vorigen Jahr nur der erfahren, der bei der Elternsprecherin nachgefragt hat. Bei 25 Kindern in der Klasse ist da ein schöner Batzen Geld zusammengekommen, für meine Geschmack zu viel. Dann wurde auch noch zum Jahresabschluss seperat eingesammelt, wieder 3,-- EUR pro Kind.

In der anderen Klasse (besteht erst seit Sept.) sollten die Kinder jetzt für Weihnachten ein Bild für die Lehrerin malen und wir Eltern können eine kleine süße Aufmerksamkeit dazupacken. Geld wurde hier nicht gesammlt für Weihnachten.
Genau das ist aber eine Lehrerin, die unglaublich engagiert und motiviert ist.
Die Lehrerin, die in unserem Fall die teureren Geschenke erhält - von der kann ich das jetzt nicht gerade behaupten.
Ich würde der anderen Lehrerin jetzt am liebsten etwas dazuschenken. Sieht aber auch wieder blöd aus - so als ob wir uns einschleimen wollen.

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Re: 10 €

Antwort von Julchen04 am 27.11.2010, 14:23 Uhr

ist in der regel die grenze. wir sind angewiesen, geschenke, die diesen wert übersteigen, unserem dienstvorgesetzten anzuzeigen und genehmigen zu lassen (bin lehrerin). falls ihr die lehrerin nicht in bedrängnis bringen wollt, schenkt ein paar selbst gebackene kekse und ein paar gebastelte sachen, dann kommt sie nicht in die verlegenheit zu überlegen, ob sie was annehmen darf oder nicht.

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Re: mal klugscheißen muss ...

Antwort von Julie am 27.11.2010, 15:09 Uhr

das Beamtenrechtsrahmengesetz ist mit Ablauf des 31.03.2009 außer Kraft getreten und am 01.04.2009 durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt worden ......

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J., danke für den Hinweis

Antwort von Reinhardus am 27.11.2010, 16:30 Uhr

Habe also etwas nicht mitbekommen. In der Fassung vom 31.3.2009 des BRRG ist die von mir genannte Definition gestrichen.
Vielleicht hast Du einen Tipp, wo sie jetzt nachzulesen ist. Im Beamtemstatusgesetz finde ich sie nicht.
Gruß R

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Re: Die Lösung:

Antwort von Julie am 27.11.2010, 21:21 Uhr

Definition "Amtsträger" in § 11 Abs. 2 StGB:

wer nach deutschem Recht

a)
Beamter oder Richter ist,
b)
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c)
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Damit sind auch die nichtbeamteten öffentlich Bediensteten erfasst.
Dann gibt es noch die von dir zitierten §§ 330 ff. des StGB und den von dir nicht gefundenen § 42 des Beamtenstatusgesetzes - sowie landesrechtliche Regelungen (zB § 59 LBG NRW - und die vermutlich dazu ergangenen Erlasse).
Alles ganz einfach .....

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Re: 10 €

Antwort von samilamia29 am 07.12.2010, 22:28 Uhr

Ja dann möcht ich mal wissen was die Lehrer meiner Tochter bekommen.Letztens wurden von jedem Kind (vom EV) 5 € eingesammelt für 2 Lehrer zu weihnachten.es sind aber 21 Kinder und das mal 5 euro???
Hallo??Ich find das bissel heftig.Ich meine für Theateraufführungen oder Kopiergeld alles ok.Weihnachtsgeschenk evtl.aber ich denke da reichen 1,50-2,00€ pro kind aus

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