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Geschrieben von +emfut+ am 09.11.2007, 15:05 Uhr

Für Bayern.....

....ergibt sich das aus $ 17 der VSO (Volksschulordnung):
"In der Grundschule darf an einem Tag nur eine Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden."

Die meisten Bundesländer haben die entsprechenden Gesetze und Verdordnungen ins Internet gestellt. Google ist Dein Freund ;-).

Gruß,
Elisabeth.

 
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