Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von azalee am 26.05.2011, 11:59 Uhr

Einen Flug in den Süden ...

Hallo,

ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht: Im Jahr 2005 war es so:

1. Anmeldung: Termine wie bei schulpflichtigen Kindern. Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

2. Abmeldung: Jedes Kann-Kind konnte bis Schuljahrsbeginn auch wieder abgemeldet werden.

Ganz im Gegenteil: Wir mussten zittern, dass wir zum Zug kommen, da kein Anrecht auf einen Schulplatz besteht. Das heißt, wenn noch einige schulpflichtige Kinder kurzfristig in den Ort ziehen, der Klassenteiler dadurch überschritten wird, darf bzw. muss die Schule die Kann-Kinder der Schule verweisen, da man als Eltern nicht verlangen kann, dass eine weitere Klasse eingerichtet wird. Das heißt, das Kann-Kind hat seinen Stuhl erst dann wirklich sicher, wenn es offiziell am 1. Schultag eingeschult ist !!!

3. Liegt vermutlich im Ermessen des Schulleiters. Es ist für alle Kinder schwieirig, eine GS-Klasse zu wiederholen. Am problematischsten sind m.E. die 1. und die 4. Klasse.

Es ist aber möglich, ein Kind nach einigen Wochen Schule doch noch zurückzustellen. Ob man dazu aber schon vorher einen Antrag auf Rückstellung machen musste, weiß ich nicht. War bei unserem Nachbarskind 2009 aber so.

LG azalee

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.