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Geschrieben von BM 123 am 26.05.2011, 13:57 Uhr

Einen Flug in den Süden ...

Die 4.Klasse kann man nicht wiederholen nur 1 -3.
Das Kind wird mit der Anmeldung Schulpflichtig hat also seinen Platz sicher.
Einfach abmelden geht nicht, nur rückstellen.Es wird vom Tag der Anmeldung zum Muss-Kind und auch ab so behandelt.
Man kann ein Kind nach einigen Wochen zurückstellen ,allerdings wurde dann aber schon vorher eine Rückstellung in betracht gezogen.
Handelt sich dann meist um knappe muss Kinder.
Das ist in BW so und liegt nicht im ermessen des Schulleiters.

 
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