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Geschrieben von Henni am 26.05.2011, 19:01 Uhr

Woher bezieht ihr denn diese Weisheiten?

Hallo

also hier mla ne Lehrerin aus BaWü:

Kennt sich von euch jemand damit aus, welche Regelungen es bei der Einschulung von Kann-Kindern gibt?

Ich habe da ganz konkrete Fragen:

1. Bis wann spätestens müssen die Kinder an der Schule angemeldet werden?

Den genauen Termin weiß ihc nciht, aber eswird ja jeden KANN Kind in baWü angeschriben OB es zur Shcule will, und DORT in dem Schreiben erfährt man auch wie es dann läuft! Angemeldet werden sie dann wie alle MUSS Kinder auch...

2. Kann man das Kind vor Schulbeginn wieder abmelden, wenn man es sich anders überlegt hat?


NEIN, im regelfall NICHT denn anhand der Anmeldezahlen werden die Lehrerstellen/Klassen etc geplant. Wir würden ja sonst als Schule 100 KANN Kinder- Eltern bequatschen, sich mla kurz anzumelden und dann im Juli wieder abzumelden..dann hätten wir kleine klassen und viele Stunde zu viel...das geht also NICHT .

3. Gibt es eine Regelung, dass Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, die 1. oder 2. Klasse nicht freiwillig wiederholen dürfen?

JEIN. Dem freiwillen Wiederholen muss IMMER die klassenkonferenz zustimmen. Wenn die NEIN sagt, dann NEIN.

Im Schulrecht habe ich dazu keine Anweisungen gefunden, aber da meine Freundin momentan richtig Stress deswegen hat, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen! Wieso hat sie Stress??? was denn genau?

Bitte nur für Baden-Württemberg antworten! JA, geschehen...

 
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