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Geschrieben von Ebba am 08.06.2008, 15:21 Uhr

@Ebba

Puh, da bin ich aber froh, dass in Hessen noch der Elternwille zählt ;-).

Und - es ist nicht der Job des Lehrers sich einzumischen. Der Job des Lehrers definiert sich aus den diversen SchulG. In NRW heißt es in § 2:

(...)
(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereit-
schaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erzie-
hung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der
Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der
Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung
der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völ-
kergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.
(3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern
wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partner-
schaftlich zusammen.
(4) Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungs-
auftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthal-
tungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der
Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die
Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verant-
wortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt.
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen
Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Schülerinnen
und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen
(Koedukation).
(...)

Der wichtigeste Satz, lautet dabei für mich im Zusammenhang mit dieser Diskussion:
Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern
wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partner-
schaftlich zusammen.

Von Einmischung kann da keine Rede sein.
Richtig ist natürlich, dass die Lehrer bzw. die Schule die Verantwortung für die schulische Entwickung der Schüler tragen. Leider wird die ja (siehe häufig fehlende individuelle Förderung) nicht immer ernst genommen.

Es ist auch richtig, dass Lehrer in gewissem Umfang durchaus auch die Leistungsfähigkeit eines Kindes einschätzen können. Es gibt aber auch Schüler-Lehrerverhältnisse die nicht klappen, warum auch immer, u. darum lernt das Kind möglicherweise nix bei dem betreffenden Lehrer. Es gibt auch Vorurteile von Seiten der Lehrer. Wie sonst könnte es sein, dass hier in NRW Kinder aus bildungsnahen Familien deutlich häufiger die Gymnasialempfehlung bekommen als Kinder aus bildungsfernen Familien. Das kann wohl kaum ausschließlich an den Fähigkeiten u. der Intelligenz der Kinder liegen. Ein Schelm also, wer böses dabei denkt :-(.

Und psychisch kranke Kinder habe ich während meiner Gymnasialzeit kaum erlebt. Selbst ich habe mein Abitur und anschließend mein Studium, meine Referendarszeit und zwei Staatsexamen locker geschafft, obwohl, wie bereits an anderer Stelle geschrieben, der Lehrer mich eher auf der Realschule sah und ich auch zugegebener maßen keine überragend gute Grundschülerin war.

Und auf welcher Schule Dein Kind am Besten aufgehoben ist vermag ich nun wirklich nicht zu entscheiden. Ich hoffe nur, dass Du ihm nicht zu wenig zutraust.

Liebe Grüße
Ebba

 
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