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Geschrieben von Katja + Fabio (Berlin) am 26.01.2009, 23:05 Uhr

bitte bitte - Lehrer vor! bräuchte mal eine (rechtliche) Auskunft!

Ein HALLO in die Runde der Lehrerinnen hier – ich brauche mal einen Rat bzw. eine Auskunft. Ich hoffe es kann jemand helfen!
Gibt es irgendwelche festgelegten Regeln (ist das dann wieder Bundeslandabhängig??? Gibt es einen Gesetzestext???) oder ist das Ermessenssache des Lehrers, oder …???

Folgende Situation: Familie geht für einige (begrenzte) Zeit ins Ausland. Mit der Schule ist alles abgeklärt (die befürwortet es sogar, da international und bilingual). Das Kind wird während des Aufenthaltes im Ausland beschult. Unterrichtsinhalte sind dort (natürlich) nicht dieselben wie in Deutschland.
Während das Kind im Ausland ist werden natürlich hier Arbeiten geschrieben. Muss das Kind diese dann nach der Rückkehr nachschreiben? (das Kind war ja an einer anderen Schule beschult)

….

Und falls noch jemand Lust hat (was ganz anderes und rein interessenhalber) … in einer interessanten Diskussion mit meinem Sohn stellte sich folgende Frage:
Es gibt des Öfteren Veranstaltungen zu denen die Schulen einzelne Kinder delegieren daran teilzunehmen und die Schule zu vertreten. Diese finden oftmals während des regulären Unterrichts statt (die Schule stellt das Kind für diese Zeit frei). Was aber wenn die Eltern nicht möchten dass dafür Unterricht ausfällt? Dürften diese eine Teilnahme ablehnen?

Ich sage schon mal DANKESCHÖN im Voraus!

LG Katja & Co

 
6 Antworten:

Re: bitte bitte - Lehrer vor! bräuchte mal eine (rechtliche) Auskunft!

Antwort von ajnam75 am 27.01.2009, 7:56 Uhr

ich kann dir natürlich nur zu 2. antworten, ich denke die eltern dürfen die teilnahme ablehnen, wenn es um unterrichtsaufall geht.

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Re: bitte bitte - Lehrer vor! bräuchte mal eine (rechtliche) Auskunft!

Antwort von Marion mit Flo & Nessi am 27.01.2009, 8:03 Uhr

Hallo

Bei Punkt 1 kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Wie lang wäre denn der Auslandsaufenthalt? Wir haben hier immer nur die Situation dass es für mehrer Jahre ist und da kehren die Kinder dann in die passende Jahrgangsstufe zurück.

Und zu Punkt 2.
Bei Florian (6. Klasse) gibt es auch recht viele solche Veranstaltungen (Musik und Mathewettbewerbe, Sportveranstaltungen usw.), da muss ich aber immer eine Einverständniserklärung unterschreiben.

LG
Marion mit Flo & Nessi

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Re: bitte bitte - Lehrer vor! bräuchte mal eine (rechtliche) Auskunft!

Antwort von Henni am 27.01.2009, 8:13 Uhr

Hallo

na dann probier ich mich mal an frage 1, dafür bruache cih aber mehr Infos (ich "beschule" auch ein Mädchen in Spanien..theoretisch...) :

Was ist denn "begrenzte Zeit"? Das wäre ja wichtig zu erfahren, denn wenn es nur einige Wochen sind ist die Situation naklar ganz anders als bei jahren. Also: wie lange und welche Klasse!????

Aber generell: grundsätzlich müssen die Arbeiten nciht nachgeschrieben werden...kommt aber wie gesagt auf die Dauer an, bei meinem Mädchen sind es mehrere Monate...
LG HEnni

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Re: bitte bitte - Lehrer vor! bräuchte mal eine (rechtliche) Auskunft!

Antwort von susanne2 am 27.01.2009, 13:35 Uhr

Hallo,
ein Sohn meines Mannes aus 1. Ehe war 10 Monate in den USA während der 11. Klasse. Er brauchte keine Prüfungen etc machen und kam dann (sehr) gut klar. Hätte er Probleme gehabt, hätte er "wiederholt". Wir kommen aus Hessen. 1976 waren meine Familie in den USA für 1 Jahr, ich 4. Klasse und ich brauchte auch nicht wiederholen oder Prüfungen machen - aber das ist ja schon was her...
Liebe Grüße
Susanne

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@Henni ... kann man Dir keine PN schicken???

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 27.01.2009, 15:22 Uhr

Hallo Henni,

DANKE schon mal für die kurze Vorab-Antwort. Da ich ungern zu viele persönliche Dinge in öffentlichen Räumen preisgebe wollte ich Dir hier lieber eine PN schicken ... ABER ich glaub Du hast kein Postfach, oder??? *grübel*

LG Katja

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Die Arbeiten muessen freilch NICHT nachbeschrieben werden

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 27.01.2009, 17:47 Uhr

egal ob es sich um 8 Wochen oder mehrere Monate handelt.
Das Kind geht ja im Ausland auf eine Schule und kommt daher seiner Schulpflicht anderswo nach und schreibt auch dort seine Arbeiten mit.
Deshalb gibt es keinen Grund Arbeiten nachschreiben zu lassen.
Das sieht anders aus, wenn das Kind im Ausland NICHT die Schule besuchen wuerde und es sich um einen Urlaub handeln wuerde. Er also quasi auf der alten Schule in D schulpflichtig bleibt.

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