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Geschrieben von cube am 18.01.2018, 9:19 Uhr

Bis zu welchem Alter als Begleitperson mit ins Krankenhaus?

Wie hier schon steht, idR erlaubt ein Kinderkrankenhaus dies bis zum 12. LJ. Krankenkassen können die Kostenübernahme jedoch unterschiedlich handhaben, insbesondere Privatkassen.

Und man sollte eins bedenken: ähnlich wie bei einem Familienzimmer nach einer Geburt besteht kein Anspruch auf ein Bett im Zimmer des Kindes. Wird der Platz nämlich für Patienten benötigt, nächtigt man auf einem Stuhl.

Wir mussten ungeplant selbst einmal mit 3-jährigem über Nacht im KKH bleiben. Um 1 Uhr nachts kam dann noch ein Kind samt Vater hinzu. Flutlicht im Zimmer, da alles komplett umgeräumt bzw. zusätzliches Elternbett aufgebaut werden musste. Dazu war es ein muslimischer Vater, der sich sichtlich unwohl gefühlt hat, mit einer fremden Frau im Zimmer zu nächtigen. Es war so eng, dass ich, um auf die Toilette zu gelangen, über ihn bzw. sein Bett steigen musste. Kein Scherz.
Klar, früher gab es begleitete Kinder nicht und man kann eben im Nachhinein ein KKH nicht einfach umbauen oder Zimmer so vergrößern, dass hinterher die Eltern Platz habe, aber dafür insgesamt weniger Patienten aufgenommen werden können.

 
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