Geschrieben von sumse am 04.11.2005, 10:43 Uhr |
Als Ergänzung...
...hier der "zuständige" Paragraph aus der (rheinland-pfälzischen) Grundschulordnung:
§35 Absatz 4
"Von jeder Klassenarbeit oder schriftlichen Überprüfung ist dem Schulleiter die Notenverteilung sowie je eine Arbeit vorzulegen, deren Bewertung im oberen, im mittleren und im unteren Bewertungsbereich liegt. Liegt ein Drittel oder mehr der Noten unter "ausreichend", so entscheidet der Schulleiter nach Anhörung des Klassenleiters und des Lehrers, ob die Klassenarbeit oder schriftliche Überprüfung wiederholt wird. Die Noten der Wiederholungsarbeit sind maßgebend".
- Mathearbeit - schimmelreiter 03.11.05, 8:20
- Re: Mathearbeit - Mandy2 03.11.05, 8:37
- Re: Mathearbeit - fritz2 03.11.05, 9:14
- Re: Mathearbeit - MamaMalZwei 03.11.05, 9:35
- Re: Mathearbeit - schimmelreiter 03.11.05, 10:53
- Re: Mathearbeit - Biggi+Jungs 03.11.05, 11:46
- Re: Mathearbeit - MamaMalZwei 04.11.05, 9:48
- Re: Mathearbeit - schimmelreiter 03.11.05, 10:53
- Re: Mathearbeit - MamaMalZwei 03.11.05, 9:35
- Re: Mathearbeit - lucy&timon 04.11.05, 8:16
- Als Ergänzung... - sumse 04.11.05, 10:43