Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von sumse am 04.11.2005, 10:43 Uhr

Als Ergänzung...

...hier der "zuständige" Paragraph aus der (rheinland-pfälzischen) Grundschulordnung:

§35 Absatz 4
"Von jeder Klassenarbeit oder schriftlichen Überprüfung ist dem Schulleiter die Notenverteilung sowie je eine Arbeit vorzulegen, deren Bewertung im oberen, im mittleren und im unteren Bewertungsbereich liegt. Liegt ein Drittel oder mehr der Noten unter "ausreichend", so entscheidet der Schulleiter nach Anhörung des Klassenleiters und des Lehrers, ob die Klassenarbeit oder schriftliche Überprüfung wiederholt wird. Die Noten der Wiederholungsarbeit sind maßgebend".

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.