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Geschrieben von Ebi-Mama am 17.05.2006, 9:36 Uhr

1 Klasse wiederholen

Dein Sohn ist seit der Annahme Eures Antrags auf vorzeitige Einschulung schulpflichtig. Der Direktor hat das Recht, die Rückstufung zu verweigern. Ihn nochmal in der 1. klasse starten zu lassen, sehe ich auch als problematisch an, da er schon viel zu weit ist und sich in den ersten Monaten entsetzlich langweilen würde. Ich würde an Eurer Stelle eher eine Rückstellung zum Halbjahr in Betracht ziehen.

 
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