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Geschrieben von HellsinkiLove am 15.08.2012, 6:51 Uhr

Frauenarzt-Frage

der umfang einer vorsorgeuntersuchung ist ja kassenmässig geregelt und umfasst eigentlich bei allen das gleiche.

Messung des Blutdruckes
Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes ,
Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen,
Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,
Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr,
Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr,

all diese untersuchungen sind kassenleistungen.da wird nix extra bezahlt.
es ist aber neuerdings weit verbreitet das ärzte einem ständig irgendwelchen kostenpflichtigen nonsens andrehen wollen.
bestimmt sagen, das man das nciht will und bei weiteren versuchen das der kasse melden und die ärzte wechseln.

 
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