Geschrieben von Tini_79 am 11.10.2019, 20:41 Uhr |
Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot
Das ist für die Frau sicher tragisch, aber jetzt auch nicht ungewöhnlich.
Und ein BV gibt es halt, wenn die Arbeit die Gefahr darstellt, auch beim individuellen BV.
Für eine so frühe FG wird das aber niemand bestätigen können.
Natürlich muss das MuSchG eingehalten werden was schweres Heben etc betrifft, das ist ja klar. Das hat aber nichts mit Fehlgeburten oder Eileiterschwangerschaft zu tun und auch nicht damit, wie lange die Frau ungewollt kinderlos ist.
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