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Geschrieben von Kruemel_08 am 11.10.2019, 17:39 Uhr

Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Schwanger in der 7 Woche. 2x Schwanger jewals das Kind verloren einmal in der 9 Woche einmal in der 5 Woche und eine Eileiterschwangerschaft.
Berufstätig im Getränke Markt.


Meiner Meinung nach das ein Grund für ein Beschäftigungsverbot bis zum gesetzlichen Mutterschutzzeit, oder?

 
10 Antworten:

Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 11.10.2019, 17:48 Uhr

Das muss der AG entscheiden ob er geeignete Arbeit hat. Er muss ja prüfen ob es mit dem mutterschutz vereinbatmr ist. Notfalls wende dich ans Gewerbeamt.

Alternativ der Arzt ob diese Tätigkeit aufgrund deiner Beschwerden es unmöglich macht diese Tätigkeit auszuüben. Grundsätzlich aber nein. Weder FG noch ELSS sind da ausreichende Begründungen. Beides passiert nun einmal. Nicht falsch verstehen, hatte selbst schon FG. Das passiert fast jeder Frau irgendwann im Leben. Nicht immer merkt man es halt wenn sehr früh.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Kruemel_08 am 11.10.2019, 17:51 Uhr

Es geht nicht um mich, die Person versucht seit 5Jahren ein Kind zu bekommen. Ich werde ihr raten sich mit ihrer Frauenärztin zusammen zu setzen,zur Not krank geschrieben.

Arbeitsplatz wäre leider nur Laden mit verkauf usw möglich. Ganzen Tag stehen und laufen.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 11.10.2019, 17:59 Uhr

Gegen laden spricht erst einmal nichts. Schleppen von getränkenkisten ist eher Thema. Das dürfte sie eben nicht mehr. Unabhängig von FG und ELSS.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von SunnyGirl!75 am 11.10.2019, 18:41 Uhr

Ausschließen würde ich es nicht das es klappt.
Eine Bekannte von mir hatte midestens 3 Fehlgeburten, die letzte davon erst im 9. Monat.
Da hat sie der F-Arzt vorsorglich aus dem Verkehr gezogen als sie erneut schwanger wurde.

Das war auch gut so, weil sie nach 6/7 Monaten wegen vorzeitigen Blutungen so lange ins Krankenhaus musste, bis ihre Zwillinge im 8. Monat mit Notkaiserschnitt geholt werden mussten.
Ohne BV hätte das ja evtl noch früher passieren können und wer weiß ob dann alles glatt gelaufen wäre.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Tini_79 am 11.10.2019, 20:41 Uhr

Das ist für die Frau sicher tragisch, aber jetzt auch nicht ungewöhnlich.

Und ein BV gibt es halt, wenn die Arbeit die Gefahr darstellt, auch beim individuellen BV.

Für eine so frühe FG wird das aber niemand bestätigen können.

Natürlich muss das MuSchG eingehalten werden was schweres Heben etc betrifft, das ist ja klar. Das hat aber nichts mit Fehlgeburten oder Eileiterschwangerschaft zu tun und auch nicht damit, wie lange die Frau ungewollt kinderlos ist.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Mutti69 am 11.10.2019, 21:29 Uhr

Käme ja drauf an, warum sie die Fehlgeburten hatte. Die Eileiterschwangwrschaft kann vorkommen.
Ich sehe jetzt erstmal NICHT die Notwendigkeit für ein BV, wenn es einfach Fehlgeburten waren, wie sie halt vorkommen (was es natürlich nicht besser macht).

Der Arbeitsplatz muss dem Schwangerschaftsschutzgesetz entsprechen, dann ist es diesbezüglich - von AG-Seite - ok.
Mit dem Gyn muss geklärt werden, ob ein medizinisches BV gerechtfertigt ist, siehe oben, warum kam es zu den Fehlgeburten?

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 11.10.2019, 22:03 Uhr

Nein, ist es nicht. Unter der 12. SSW ist das leider normal und kein Grund für besonderen Schutz. Füße hochlegen verbessert hier genau nichts.

Weiter arbeiten und normal leben.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Port am 12.10.2019, 0:03 Uhr

Ich würde in diesem speziellen Fall tatsächlich versuchen, den Frauenarzt meines Vertrauens auf meine Seite zu bringen. Das ist eine ganz besondere Sache und ein BV empfände ich in diesem Fall in Ordnung.

Gibt genügend andere mit 450 Euro-Jobs, die sich das erschlichen haben. Wenn dann wirklich solche großen Unsicherheiten und Probleme auftreten und aufgetreten sind, dann trage ich das gern mit in der Solidargemeinschaft.

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Mareike92 am 12.10.2019, 0:13 Uhr

Das entscheidet dein Gyn oder der Betriebsarzt.
Was spricht dagegen an der Kasse zu sitzen?

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Re: Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Antwort von Nuritouri am 12.10.2019, 9:59 Uhr

Ich selbst habe ein BV bekommen, weil ich sehr viel Stress am Arbeitsplatz hatte - war mein erstes Kind und eine komplikationslose Schwangerschaft.
Ich arbeite allerdings in der Pflege, habe allerdings einen Bürojob bekommen - das Ende vom Lied, ich habe all die Querelen abbekommen, jeder kotzte sich plötzlich bei mir aus - dann bekam ich ständig Aufgaben, die doch nicht in mein Aufgabengebiet passten - Medis stellen und austeilen, Frühdienste als fachaufsicht, also in Zivil - trotzdem einzige Fachkraft und eine Menge Verantwortung!
Ich habe immer wieder versucht mit meinem Arbeitgeber darüber zu sprechen, aber richtig Rücksicht wurde keine genommen (auch an Sonntagen bin ich eingesprungen usw), aber sicher nicht aus bösen Willen - eher aus der Not heraus denke ich!

Im Grunde hatte ich ständig Konflikte und jede Menge schlaflose Nächte, ich wollte keine Extrawurst und trotzdem war mir das Risiko für mein Kind zu hoch, mein Mann hat bereits ein behindertes Kind!

Ich denke auf der psych-Schiene ist immer was möglich!

Und bitte nicht falsch verstehen, ich wollte mich keineswegs drücken vor der Arbeit - im Gegenteil - ich wäre gern weiter arbeiten gegangen, aber eben nicht unter diesen Umständen!

Es ist eben immer individuell, auch wenn man stark und selbstbewusst ist, immer darum zu bitten, dass die Standards eingehalten werden, immer wieder erklären, dass gewisse Dinge nicht möglich sind, immer wieder miterleben, wie Kollegen ausrasten, weil alles zu viel ist - das ist auf Dauer zu viel für mich gewesen. Mein Betriebsarzt hat das genauso gesehen und mein Arbeitgeber ist mir auch nicht böse gewesen, jeder tickt ja anders in der Schwangerschaft

Ich hoffe, du findest einen Weg!
LG

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