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Geschrieben von Felica am 11.10.2019, 17:48 Uhr

Schwangerschaft-Beschäftigungsverbot

Das muss der AG entscheiden ob er geeignete Arbeit hat. Er muss ja prüfen ob es mit dem mutterschutz vereinbatmr ist. Notfalls wende dich ans Gewerbeamt.

Alternativ der Arzt ob diese Tätigkeit aufgrund deiner Beschwerden es unmöglich macht diese Tätigkeit auszuüben. Grundsätzlich aber nein. Weder FG noch ELSS sind da ausreichende Begründungen. Beides passiert nun einmal. Nicht falsch verstehen, hatte selbst schon FG. Das passiert fast jeder Frau irgendwann im Leben. Nicht immer merkt man es halt wenn sehr früh.

 
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