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Geschrieben von Nuritouri am 03.10.2019, 10:42 Uhr

Elterngeld, Kindergeld, Ehemann Arbeitslos

Darf ich fragen, wieso du krankgeschrieben warst und wie lange? Ein Beschäftigungsverbot wäre ja eigentlich notwendig gewesen. Sowohl für dich und deinen Arbeitgeber die beste Lösung, wenn du aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kannst.

In Berlin ging es ausgesprochen schnell, Elterngeld hat nicht mal vier Wochen gedauert und Kindergeld knappe zwei Wochen.
Mutterschaftsgeld war bei mir zwei Tage nach der Geburt drauf (Techniker KK) - den reichte auch die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus digital - also einfach Foto gemacht und hochgeladen. Du bekommst also für die sechs Wochen vor Geburt das Geld und ab Geburt dann für die Zeit danach.
Dann bekommst du außer dem Mutterschaftsgeld auch noch den Arbeitgeberanteil, sodass du eigentlich nach der Geburt für acht Wochen dein ganz normales Einkommen hast.

Solltest du schon Krankengeld bekommen, sieht das Ganze leider ein wenig anders aus.

Daher auch das Beschäftigungsverbot, damit die schwangere keine finanziellen Einbußen hat. Der Arbeitgeber zahlt dann nichts, er bekommt den Ausfall der Mitarbeiterin von der Krankenkasse zurück und du erhältst dein volles Gehalt. Schwangere sollen nämlich nicht aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten weiter arbeiten und das ungeborene in Gefahr bringen.

Hoffe, ich habe mich soweit verständlich ausgedrückt!
Kannst mich auch gern privat nochmal anschreiben. Habe mich mit dem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt!

Viele Grüße

 
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