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Geschrieben von Else2019 am 03.10.2019, 7:10 Uhr

Elterngeld, Kindergeld, Ehemann Arbeitslos

Hallo,

du bekommst das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt. Du musst aber nach der Geburt die Geburtsurkunde eures Kindes zur Krankenkasse schicken. Die bekommst du beim Standesamt. Die Krankenkasse zahlt dann eigentlich schnell.
Du kannst deinen Elterngeldantrag schon mal ausfüllen, dass er soweit fertig ist.

 
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