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Geschrieben von Felica am 03.10.2019, 12:57 Uhr

Elterngeld, Kindergeld, Ehemann Arbeitslos

Sie ist scheinbar nicht arbeitsfähig, also AU. Das wäre dann zu recht. BV gibt es nur wenn die Arbeit ein Problem ist, man sonst aber arbeitsfähig ist. Bettlägerig ist zB AU.

 
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