Januar 2020 Mamis

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Geschrieben von Ma18Ma20 am 29.12.2019, 18:53 Uhr

Zurück in den Beruf

Hey, ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich habe gerade den wisch für den Arbeitgeber ausgefühlt, wie ich die Elternzeit nehme und wann ich plane wieder zu arbeiten

Also, da ich wahrscheinlich ein Januarbaby bekomme, ist ein Krippenplatz unter dem Jahr (geplant ist Februar 2021 Krippeneingewöhnung) sehr schwer bis fast unmöglich. Wir haben ihn jedoch schon mal vorgemerken lassen.

Wenn ein Platz genehmigt wird, dann wäre ein beruflicher Einstieg ab April 2021 möglich.

Wenn nicht, dann kommt er ab September 2021 in die Krippe. Sprich dann wäre ein Arbeitsbeginn ab November 2021 möglich.

Wenn ich jetzt aber April 2021 in diesen Elternzeitantrag schreibe - wie verbindlich ist das?
Oder ruf ich dann an und sage April wird nichts ich komm erst November!???


Ich werde ja September 2020 erfahren, ob der kleine ab Februar oder September 2021 rein kommt... sollte dem AG doch dann auch reichen mit mir entweder ab April oder November 2021 zu rechnen...

Wer kennt sich denn da aus?
Ich erreiche die personalerin nicht - wende mich aber morgen mal beim Personalrat und tue meinen Missmut kund

 
10 Antworten:

Re: Zurück in den Beruf

Antwort von Katharina91, 36. SSW am 29.12.2019, 19:32 Uhr

Hallo da hör ich mal mit zu, ich kriege ja auch ein Januarbaby und habe meine Elternzeit schon abgegeben bei meinem Arbeitgeber und würde auch ab April 2021 wieder arbeiten gehen. Habe mich auch schon in einigen Kindergärten informiert aber die nehmen ja erst welche auf die Warteliste wenn das Kind geboren ist vorher setzen die keinen auf die Liste... deswegen bin ich auch ein wenig beunruhigt dass das alles so klappt wie ich es mir vorstelle

LG Katharina

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von Jumalowa, 37. SSW am 29.12.2019, 19:43 Uhr

Bisher haben alle die ich kenne irgendwie immer Glück mit einem Platz gehabt, ich auch bei den zwei Großen.
Da musst du explizit deinen AG fragen. Das Problem ist ja auch, die Plätze werden meistens erst zum Sommer frei, sprich ab September!
Hast du Dich denn mal erkundigt, wie es bei Euch mit den Plätzen generell aussieht? In manchen Gegenden ist es ja nicht so dramatisch.
Ich werde nach der Geburt auch Anfragen, hab aber auch länger eingereicht und erstmal keinen Stress.

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von sweetmy am 29.12.2019, 20:13 Uhr

Die Regelung besagt bei einem Jahr beantragen geht eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
Alles was über ein Jahr von Anfang an beantragt wird kannst du dann ohne Genehmigung verlängern, es muss glaub drei Monate vorher mitgeteilt werden

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Wichtig!!! Man muss sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen!!!!

Antwort von misses-cat am 29.12.2019, 20:14 Uhr

Eine Verlängerung in den ersten zwei Jahren muss der Arbeitgeber nicht zustimmen!

Ich gehöre hier nicht rein , schmöker nur gerne durch die Busse weil wir gerade am hibbelln sind. Fall du mir nicht glaubst kannst du bei Frau Bader im Experten Forum nachfragen LG

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Falsch!!!

Antwort von misses-cat am 29.12.2019, 20:16 Uhr

Man muss sich die ersten zwei Jahre festlegen. Nur das dritte Jahr kann man dann ganz oder teilweise ohne Einverständnis der Arbeitgeber nachreichen

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von Jenbeex, 36. SSW am 29.12.2019, 20:48 Uhr

Ich habe vorsichtshalber 3 Jahre angegeben. Wenn ich früher wieder einsteigen will ist das machbarer als wie die Elternzeit zu verlängern.
Zumindest ist es bei meinem Arbeitgeber so das wenn ich z. B. 3 Jahre nehme, auch schon nach 1,5 - 2 Jahre wieder einsteigen könnte mit Absprache vom Bezirksleiter und Chefin.

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von FrauTuedl am 29.12.2019, 20:56 Uhr

Mein Arbeitgeber meinte, lieber länger beantragen und früher kommen als anderst rum. Da hätten sie wohl dann Probleme beim genehmigen und sie können ja dann drauf bestehen das du zum angegeben Datum da bist.
Früher kommen geht wohl immer.

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von @ni, 26. SSW am 29.12.2019, 20:56 Uhr

Wenn du deine Elternzeit verlängern möchtest, muss dies der Arbeitsgeber genehmigen.
Solltest du eher zurück wollen, müsste das auch durch den AG genehmigt werden. Ein Recht auf eins von beidem hast du nicht.
Ich würde an deiner Stelle, wenn es bei euch finanziell machbar ist, die längere Elternzeit beantragen und ggf (wenn ihr einen Platz bekommt) mit dem AG ins Gespräch gehen, dass du gerne auch eher zurück kommen würdest. Das sieht der AG sicherlich lieber, als eine Verlängerung.

Ich selbst bin derzeit noch in Elternzeit und sitze im April-Bus.

Alles Gute

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von Ma18Ma20 am 29.12.2019, 21:06 Uhr

Ich hab versäumt zuberwöhnen dass ich drei Jahre Elternzeit nehme und während der EZ arbeiten möchte.
Nur muss mein AG wissen, wann ich komme, wegen der Planung.

Wollte bei meiner kleinen auch während EZ arbeiten und durfte nicht kommen. Daher will ich es jetzt vorab mitteilen... es kommt eben nur auf den Zeitpunkt des Krippenstarts an und wie ich es am besten in den Vordruck schreibe

Mein Problem ist leider, dass ich es schon längst abklären wollte(wie es "beantrage") aber die Zuständige Personalerin sich bei mir nicht meldet bzw. einfach nicht reagiert

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Re: Zurück in den Beruf

Antwort von LanaMama, 38. SSW am 30.12.2019, 17:03 Uhr

Hallo,
Auf jeden Fall eher länger beantragen, frühere Rückkehr ist eher möglich als spätere Rückkehr.

Neben der rechtlichen Seite hat das auch eine emotionale Komponente, ich kenne viele Eltern die das übliche Jahr in den Antrag geschrieben haben, und dann wollten sie aber noch gerne ein paar Monate mehr..... Du weißt auch nicht ob ihr und das Kind nach einem Jahr schon bereit seit für Betreuung oder schon nach 8 Monaten oder 19. Da würde ich immer einen Puffer lassen. Zu kurz wird meist eher bereit als zu lang.

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