August 2016 Mamis

August 2016 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

von Trice1909, 11. SSW  am 22.01.2016, 8:58 Uhr

Wie ist das denn in Deutschland? (Ultrachall, Nackentransparenzmessung)

Huhu

ich hab mal was rausgesucht.

Schwangerenvorsorge
Zeitplan der Untersuchungen

Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei werden erfasst

die Familiengeschichte (Anamnese)
die Eigenanamnese
die Schwangerschaftsanamnese
die Arbeits- und Sozialanamnese
die gynäkologische Untersuchung (einschließlich einer Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion)
das Körpergewicht der Schwangeren
der Blutdruck
Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker oder Sediment; ggf. Bakterien)
Hämoglobingehalt
evtl. Anzahl der Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt)
Bestimmung der Blutgruppen und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers)

Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:

Gewichtsmessung
Blutdruckmessung
Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
Bestimmung des Hämoglobingehaltes, Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt < 11,2 g/ml ist.
Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
Kontrolle der Herztöne des Kindes
Feststellung der Lage des Kindes

Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft

Im Verlauf der Schwangerschaft werden drei große Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening) angeboten. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. SSW (1. Basis-Ultraschalluntersuchung) statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19. und der 22. SSW (2. Basis-Ultraschalluntersuchung optional mit Erweiterung) und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW (3. Basis-Ultraschalluntersuchung). Dieses optionale Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt.

Aufklärung für die „informierte Entscheidung" der Schwangeren
Im Vorfeld des 1. Ultraschallscreenings wird die Schwangere über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen des Untersuchungsverfahrens aufgeklärt - in Form einer schriftlichen Patienteninformation und eines ärztlichen Gesprächs. Es ist vorgesehen, dass die Schwangere ein „Recht auf Nichtwissen" hat, auch auf ein Nichtwissen im Hinblick auf einzelne Befunde aus den Ultraschall-Untersuchungen. Bei der Ultraschalluntersuchung könnten sich manchmal Auffälligkeiten zeigen, die eine genauere Abklärung bedürfen und entsprechende Folgeuntersuchungen oder schwierige Entscheidungen notwendig machen. Es ist deshalb wichtig, dass Schwangere vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings aufgeklärt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Informationen eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür eine Patienteninformation gestaltet, die vor dem 1. Ultraschallscreening über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken umfassend informiert. Es wird schwangeren Frauen im Vorfeld der Untersuchung verpflichtend ausgehändigt: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/. Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem Arzt vorgesehen. Auf dieser Basis kann die Schwangere sich entscheiden, welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchte.

Im ersten und dritten Schwangerschaftsdrittel kann die Schwangere eine Basis-Ultraschalluntersuchung in Anspruch nehmen. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel steht neben der „Basis-Ultraschalluntersuchung" seit dem 1.7.2013 auch eine „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung" zur Auswahl:

Basis-Ultraschalluntersuchung
Bei dieser Untersuchung werden die Größe von Kopf, Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens des Kindes gemessen. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt. Sitzt diese besonders tief, können bei der weiteren Schwangerschaftsbetreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.
Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung
Bei dieser Untersuchung werden zusätzlich zu den unter „Basis-Ultraschalluntersuchung" genannten Aspekten auch verschiedene Körperteile genauer untersucht - darunter der Kopf und Hirnkammern, Hals und Rücken, Brustkorb samt Herz, Rumpf samt Magen und Harnblase.

(Ausführliche Beschreibungen zu diesen Untersuchungsverfahren sind auch in der Patienteninformation des GBA nachzulesen: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/)

Der „erweiterte Basis-Ultraschall" wird in der Regel wie auch die „Basis-Ultraschalluntersuchung" vom behandelnden Frauenarzt durchgeführt, wenn er eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Ist dies nicht der Fall, wird der behandelnde Frauenarzt an einen entsprechend qualifizierten Kollegen überweisen. Die "erweiterte Ultraschall-Untersuchung" wird seit Januar 2014 von allen Krankenkassen direkt über die kassenärztlichen Vereinigung bezahlt.

Ergeben sich aus dem Screening auffällige Befunde und der behandelnde Arzt entscheidet, dass weitere Ultraschall-Untersuchungen notwendig sind, werden auch diese medizinisch notwendigen Untersuchungen von den Krankenkassen erstattet.
Suchtest auf Antikörper gegen rhesuspositive Zellen

In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation im Mutterpass).
Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Zwischen der 24. und der 28. SSW können alle Schwangeren, die nicht bereits einen diagnostizierten, manifesten Diabetes haben, einen Blutzucker-gestützten Suchtest zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes, kurz GDM) bekommen. Schwangerschaftsdiabetes ist eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen in Deutschland.
Bei dem Suchtest wird zunächst eine Glukoselösung (mit 50g Glukose) getrunken. Die Schwangere muss bei dem Verfahren nicht nüchtern sein. Eine Stunde nach Einnahme wird der Butzuckerwert bestimmt. Bei auffälligen Blutzuckerwerten (ab 135 mg/dl und bis 200 mg/dl) wird dann zur weiteren Abklärung zeitnah ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) veranlasst. Für diesen Test darf zuvor mindestens acht Stunden keine Nahrung aufgenommen werden.
Merkblatt für Patientinnen „Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?": http://www.g-ba.de/downloads/83-691-284/2012-03-03_Merkblatt%20Schwangerschaftsdiabetes.pdf

In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen mit eingeschlossen. Ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum August 2016 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.