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Geschrieben von Neolienchen, 35. SSW am 03.04.2024, 17:36 Uhr

Recht der Eltern im Krankenhaus

Hallo zusammen,

es gab grad einen ganz interessanten Punkt.
Die Diskussion, wer im Krankenhaus über euer Baby entscheidet, was passiert.

Und ich möchte hier tatsächlich einfach mal aufklären, weil es wirklich unklar scheint.

Die Eltern sind für alle Entscheidungen rund um das Kind verantwortlich. Nicht Klinikpersonal, sondern ihr.
Es kann geraten und aufgeklärt werden, aber das Ende der Geschichte ist, dass ihr die Verantwortung tragt. Und wenn ihr etwas nicht wollt, dann fragt und tretet ein für das was ihr wollt und für richtig erachtet.

Und bevor jetzt wieder Argumente kommen wie: "Aber wenn das Kind nicht atmet..." ihr seid alle mündige Erwachsene und werdet im Rahmen der Möglichkeiten immer im besten Sinne entscheiden.

Hier auch nochmal ein Auszug:

https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/medizinrecht/vater-mutter-oder-arzt-wer-entscheidet-ueber-die-behandlung-von-kindern-und-jugendlichen

Die Grundlage der Diskussion waren Vorgaben der Klinik zu "irgendwas", aber setzt euch da durch, wenn ihr das anders seht.

 
5 Antworten:

Re: Recht der Eltern im Krankenhaus

Antwort von misses-cat, 37. SSW am 03.04.2024, 18:29 Uhr

Naja die Frage ist halt auch immer wie die Gegebenheiten in der jeweiligen Klinik sind.
Meine letzte Tochter ist in dem Level 1 Klinikum geboren wo ich auch arbeite allerdings in der erwachsenen Pflege, sie war ein eiliger Kaiserschnitt bei 39+0 , der Kaiserschnitt hat ihr wenigstens die Gesundheit gerettet, sie hat kurz geschrien bei ihrer Geburt und dann aufgehört zu atmen , sie musste 30 min bebeutelt werden bis sie wieder stabil was , dadurch ist sie an dem Tag mehrfach unterzuckert und musste überwacht werden. Diese Klinik Kann die Überwachung nicht auf der Wöchnerinnen Station leisten aktuell sie sind gerade groß am umbauen nach Abschluss wird das gehen aber jetzt nicht
Mein jetziges Baby bekomme ich deshalb in einer anderen Klinik, sollte was mit der kleinen wieder sein werden Mutter und Kind zusammen auf der Frühchen intensiv versorgt .

Übrigens hat eine Freundin von mir ihre Kinder auch alle in der ersten Klinik bekommen, bei ihrer ersten Geburt hat sie Komplikationen bekommen und musste auf intensiv, als es der Mutter halbwegs ok ging aber noch überwacht werden musste würde ihr das Baby auf intensiv gebracht und das Kind wurde vom dortigen Personal mit versorgt, klar geht das nicht immer aber es zeigt das auch diese Klinik bemüht ist Mutter und Kind zusammen zu bringen, das es bei mir die ersten Tage nicht ging war halt blöd aber ich weiß das es nicht wahllos war

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Re: Recht der Eltern im Krankenhaus

Antwort von LeiseMeise am 03.04.2024, 20:28 Uhr

Hallo,

Danke für deinen Input. So ganz verstehe ich den Zusammenhang zu dem verlinkten Artikel nicht
Denn dort geht es doch darum, was ärztliches Personal ohne Einwilligung beider Elternteile darf. Und wofür es dir Zustimmung beider bedarf.

"Gemeinsames Sorgerecht
auch bei leichten Eingriffen: Aufklärung unbedingt in der Patientenakte dokumentieren
bei mittleren Eingriffen auch die Einwilligung des nicht anwesenden Elternteils dokumentieren
bei schweren Eingriffen: Einwilligung des nicht anwesenden Elternteils dokumentieren
bei Uneinigkeit der Eltern: Eingriff verschieben, wenn aufschiebbar
Praxis so organisieren, dass Haftungsrisiken minimiert werden"

Es ist sicherlich richtig, sich vorab zu informieren, was zB vor-und während der Geburt auf einen zukommen kann.
Dann kann man besser reagieren. Aber ich finde es sehr schwierig, zu sagen, dass man auf dein Bauchgefühl hören soll. Ja, das ist schon auch wichtig. Bloß wenn ich im KH bin, erwarte ich von geschultem Personal, mit entsprechender Erfahrung umgeben zu sein. Und wenn mit dann zu etwas geraten wird, dann werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen, zB während der Stresssituationen Geburt. Ich habe mich auch schon gegen den ärztlichen Rat entlassen oder nicht direkt Einleiten lassen, aber ich habe zB dem "Kristellern" unter der Geburt zugestimmt. Obwohl ich vorher gesagt hätte, dass ich das natürlich nicht möchte. Aber in der Situation habe ich mich nicht gegen den ärztlichen Vorschlag entschieden, weil ich die Tragweite/Konsequenzen nicht einschätzen konnte. Ich muss mich doch auf den Rat von Experten verlassen können. Klar, erwarte ich aufgeklärt zu werden um dann eine Entscheidung treffen zu können.
Es kommt doch sehr darauf an, um welche Entscheidungen es geht. Und wie viel Zeit ich habe, in Ruhe zu überlegen. Worum geht es genau? Um das Zufüttern von Milch? Gabe von Vitamin-K-Tropfen nach der Geburt?

Und ja, wenn das Kind nicht atmet, bin ich hoffentlich im Krankenhaus und kann davon ausgehen, dass ihm schnell geholfen wird, ohne, dass ich mich extra dafür aussprechen muss.

Wenn ich keinen ärztliche Rat bekommen möchte, dann ist doch eine Hausgeburt prima. Da kommt es dann wie es kommt, mit allen Konsequenzen.

LG

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Re: Recht der Eltern im Krankenhaus

Antwort von Neolienchen, 35. SSW am 03.04.2024, 21:48 Uhr

Hey,

stimme ich dir zu und genau darum geht es du als Mutter oder ihr als Eltern habt eine Entscheidung getroffen.
Meine Geschichte sieht mit unserem ersten Sohn ähnlich aus und natürlich lässt man die Intervention zu. Aber es muss einem bewusst sein, dass die Verantwortung bei dir/euch liegt und niemand das Recht hat über euch zu entscheiden ohne euch zu fragen.
Unser Sohn musste in der ersten Nacht verlegt werden und wir mussten unterschreiben, dass die Ärzte dort gewisse Dinge ohne unsere Zustimmung dürfen.

Aber es ist und bleibt die Entscheidung der Eltern.

Und es gibt viele Grauzonen. Wie sieht es aus, wenn die Klinik sagt, wir haben als Richtlinie, dass erst alle Kinder angezogen und gewaschen werden bevor sie zu den Eltern kommen, oder dass alle direkt ein Vitamin K Präparat bekommen, da sieht es schnell anders aus.

Ihr entscheidet!

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Re: Recht der Eltern im Krankenhaus

Antwort von Neolienchen, 35. SSW am 03.04.2024, 22:36 Uhr

Hier nochmal der Abschnitt:

Behandlung der Kinder ohne Einwilligung kann Körperverletzung sein
Auch wenn es fast schockierend klingt: Zunächst stellt selbst jede indizierte und lege artis durchgeführte Heilbehandlung oder Medikamentengabe aus rechtlicher Sicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Daher ist grundsätzlich immer eine Einwilligung erforderlich (§ 630d Bürgerliches Gesetzbuch). Hat der Patient wirksam in die Heilbehandlung eingewilligt, entfällt die Strafbarkeit des Arztes, die Körperverletzung ist gerechtfertigt. Doch wirksam einwilligen kann der Patient oder dessen gesetzlicher Vertreter nur, wenn er zuvor korrekt aufgeklärt wurde.

Und irgendwie hab ich diese Szenarien befürchtet.

Noch ein Satz dazu, wenn Ärzte/Personal irgendwelche Dinge an eurem Kind vornehmen seid ihr die rechtlichen Vertreter und müsst so unterrichtet und sufgeklärt werden, dass ihr versteht, was Sache ist um eine Entscheidung zu treffen.
Ein Arzt darf euer Kind nicht einfach behandeln, operieren oder sonstige Maßnahmen einleiten.

Das gilt für große Dinge und für kleine.

Und die ganzen Argumentationen zeigen wie unklar das eigentlich alles ist und wie selbstverständlich Dinge an uns vorbei gehen. Das heißt nicht "Lass dein Kind sterben um eine Grundsatzdebatte über beatmung zu führen." Aber es heißt nimm deine Verantwortung bewusst wahr und lass dich nicht übergehen. Und selbst wenn Maßnahmen unverzüglich notwendig sind, lasst euch parallel aufklären.

Vielleicht wollt ihr gewisse Finge nicht oder es gibt genetische Dispositionen oder Vorerkrankungen die wichtig sind. Ihr seid die Stimme eurer Kinder.

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Re: Recht der Eltern im Krankenhaus

Antwort von Kids_and_Pigs, 36. SSW am 04.04.2024, 17:46 Uhr

Unser zweitjüngster Sohn kam in der 35 ssw zur Welt, kommen und ich liebe unsere Klinik, die dort arbeitenden Ärzte und Schwestern, und weil er Anfangs nur sehr mühevoll Sauerstoff bekam, hat man uns dazu geraten ihn zum einen in die Kiklinik verlegen zu lassen (Neoklinik, im Haus) und zum anderen wurde uns gesagt er bekommt Antibiotika zur Vorsorge damit er nicht einen Infekt bekommt und alles noch schlimmer macht.
Alles gut soweit.
Nachts wurden wir angerufen, dass er kollabierte, reanimiert wurde und nun über die Intubation beatmet wird.

Das war zwar unangenehm, aber wir konnten eh nicht viel machen.
In den nächsten Wochen war immer wieder irgendwas und dann wurde uns mitgeteilt dass er schwerhörig ist.

Nach Recherchen vom Kia lag es, mit unter auch, an dem Antibiotika das er zur Vorsorge bekam.

Bei unserem Jüngsten (36. Ssw) haben wir dann einfach gesagt dass wir kein Antibiotika wollen, außer die Blutwerte würden etwas anderes sagen - es wurden direkt vermerkt. Keiner wollte uns belehren und es war im übrigen auch nie nötig
Man muss sich bei den Docs auch einfach trauen Nein zu sagen, auch wenns ein seltsames Gefühl ist

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