Mai 2021 Mamis

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Geschrieben von Herbststurm, 35. SSW am 12.04.2021, 22:21 Uhr

Krankenkassenanmeldung

Hallo,

das spielt nur dann eine Rolle wenn einer privat versichert ist, dieser mehr verdient und man verheiratet ist. Dann muss man (in der Regel) die Kinder ebenfalls kostenpflichtig privat versichern gegen eigenen Beitrag und darf sie nicht beitragsfrei familienversichern.
Wenn beide in der gesetzlichen Versicherung sind (völlig egal ob pflichtversichert oder freiwillig) kann man sich aussuchen über wen die Kinder / das Kind familienversichert sein sollen. Den letzten Punkt habe ich vor ein paar Tagen sicherheitshalber selbst grad noch mal bei der Krankenkasse erfragt.
Liebe Grüße.

 
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