April 2018 Mamis

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Geschrieben von Sonnenblume4@@@ am 17.08.2017, 10:39 Uhr

Kennt sich jemand aus ?

Wg den Elterngeld bzw dessen Berechnung sind es nicht zwingend die 12 vollen Monate vor Mutterschutz.
Wenn du vorher Elterngeld bezogen hast, kann es sein, das ein Teil ausklammert wird. Wenn du mir sagst genau sagst von wann bis wann du Elterngeld bezogen hast und wann du in Mutterschutz gehst, kann ich dir sagen welche Monate und die Berechnung einfließen.
Elternzeit kannst du trotz Arbeitslosigkeit beantragen. Aber du musst dich beim Arbeitsamt melden.
Du wirst dann übers Arbeitsamt versichert ausser du bist verheiratet, dann über deinen Mann.

 
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