April 2018 Mamis

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Geschrieben von PüppiLangnerStrumpf, 7. SSW am 16.08.2017, 17:54 Uhr

Kennt sich jemand aus ?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin laut Rechnung jetzt in der 7.SSW
Es läuft manchmal alles eben wie es nicht direkt gedacht war. Ich hab am 06.06. dieses Jahr mach Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten.
Ja und wie gesagt hab ich vor zwei Wochen positiv getestet. Jetzt ist die Sache das der ET am 10. April 2018 ist und mein Jahresvertrag am 31.Mai 2018 endet.
Wie läuft das den jetzt mit Elterngeld und Elternzeit ?
Elternzeit kann man doch nur nehmen wenn man angestellt ist oder ? Muss ich mich dann trotzdem beim Arbeitsamt melden ? Will wieder mindestens 1,5 Jahre daheim bleiben. Und wie ist dann das mit der Krankenversicherung ?

War jemand schon mal in so einer Situation und kann mir helfen ?

Lg Püppi

 
6 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus ?

Antwort von SweetBunny4321 am 16.08.2017, 18:02 Uhr

Elterngeld wird dann berechnet vom 6.6.-31.5.,
Die anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten

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Re: Kennt sich jemand aus ?

Antwort von Frederike am 16.08.2017, 20:47 Uhr

Da dein Mutterschutz vor Beendigung deines Vertrages beginnt, läuft alles ganz normal. D.h., du gehst ganz normal in Mutterschutz und Elternzeit und dein Vertrag läuft wahrscheinlich einfach aus.

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Re: Kennt sich jemand aus ?

Antwort von DieHumorvolle am 16.08.2017, 21:15 Uhr

Hallo!

"Wie läuft das den jetzt mit Elterngeld und Elternzeit ?"
Erst einmal. Elterngeld und Elternzeit hängen nicht direkt miteinander zusammen. Du kannst max. drei Jahre in Elternzeit gehen. Bekommst aber nur max. 2 Jahre Elterngeld. Die Höhe des Elterngeld berechnet sich ab dem Geburtstermin des Kindes 12 Monate zurück. Nehmen wir an, dein Kind kommt am 15.4.2018 so ist der Zeitraum 15.4.2017-14.04.2018 für das Elterngeld maßgeblich. Demnach hast du vermutlich vom 15.4.17-6.6.17 keinerlei Einkommen gehabt (?) und verringert somit das Elterngeld etwas.

"Elternzeit kann man doch nur nehmen wenn man angestellt ist oder?"
Nein, denn wenn du arbeitslos bist, aber Elternzeit hast, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Nimmst du keine Elternzeit, würdest du fürs Amt zur Verfügung stehen, müsstest dich bewerben und Stellen annehmen.

"Muss ich mich dann trotzdem beim Arbeitsamt melden?"
Ja, auf jeden Fall. Denn vermutlich wird dein Vertrag auslaufen. Bei einem befristeten Vertag musst du dich so oder so drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitslos melden um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld später zu haben. Ich würde dir raten jetzt schon zu einem Beratungsgespräch beim Arbeitsamt zu gehen, auch hinsichtlich der Elternzeit, die können dir das dann nochmal in Ruhe und genau erklären.

"Und wie ist dann das mit der Krankenversicherung ?"
Alles kein Problem, du bist gesetzlich versichert? Bis 31.05.18 läuft die Versicherung einfach normal weiter und ab 01.06.18 bist du dann vermutlich bei deinem Mann in einer Familienversicherung. Aber da bin ich mir nicht 100%ig sicher, am besten bei der Krankenversicherung anrufen.

Noch Fragen?

Liebe Grüße

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Re: Kennt sich jemand aus ?

Antwort von Sonnenblume4@@@ am 17.08.2017, 10:39 Uhr

Wg den Elterngeld bzw dessen Berechnung sind es nicht zwingend die 12 vollen Monate vor Mutterschutz.
Wenn du vorher Elterngeld bezogen hast, kann es sein, das ein Teil ausklammert wird. Wenn du mir sagst genau sagst von wann bis wann du Elterngeld bezogen hast und wann du in Mutterschutz gehst, kann ich dir sagen welche Monate und die Berechnung einfließen.
Elternzeit kannst du trotz Arbeitslosigkeit beantragen. Aber du musst dich beim Arbeitsamt melden.
Du wirst dann übers Arbeitsamt versichert ausser du bist verheiratet, dann über deinen Mann.

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Re: Kennt sich jemand aus ?

Antwort von Sonnenblume4@@@ am 17.08.2017, 10:40 Uhr

Das ist so nicht richtig.

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Re: Kennt sich jemand aus ?

Antwort von Sonnenblume4@@@ am 17.08.2017, 10:42 Uhr

Die Berechnung vom Elterngeld sind der Durchschnitt der letzten 12 vollen Kalendermonate vor Mutterschutz. Wenn man aber z.b. Schwangerschaftsbedingt krank war oder Elterngeld bezogen hat werden diese Monate ausgeklammert und andere Monate fallen in die Berechnung rein.

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