September 2019 Mamis

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Geschrieben von Spätsommer, 35. SSW am 16.08.2019, 8:44 Uhr

Euer Schwarmwissen zu Elternzeit und Elterngeld ist gefragt...

Ich hatte da so einen schönen Gedanken und frage mich ob das geht:

-nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz (Elterngeld 2 Monate)
-nach dem Mutterschutz 1 Monat Resturlaub 2019 nehmen (Elterngeld aussetzen)
-ab Monat 4 nach Geburt in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen

oder

-nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz (Elterngeld 2 Monate)
-nach dem Mutterschutz Elternzeit und Elterngeld bis Monat 12 nehmen
-Monat 13 Elternzeit aussetzen und Resturlaub aus 2019 nehmen
-ab Monat 15 bis Monat 36 in Elternzeit gehen und Teilzeit arbeiten

Mir geht es tatsächlich um dieses aussetzen von Zeit und Geld.

Daaaaaanke

 
4 Antworten:

Re: Euer Schwarmwissen zu Elternzeit und Elterngeld ist gefragt...

Antwort von Blume1986, 27. SSW am 16.08.2019, 9:00 Uhr

Hallo, du nimmst dann ja Basis Elterngeld was ich raus lese und wenn du erst den Urlaub nach dem MutterSchutz nimmst und dann elterngeld verschenkst du bei deiner ersten Variante einen ganzen Monat elterngeld denn der Monat wird ja nicht dran gehangen.
Ich rate dir zu Variante 2, da profitierst du besser.

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Re: Euer Schwarmwissen zu Elternzeit und Elterngeld ist gefragt...

Antwort von HeyDu! am 16.08.2019, 9:55 Uhr

Urlaub vor TZ in EZ ist besser. Variante 1 ist ungünstig.

Wenn der Urlaub aus VZ ist, meldest Du am Besten zwei Abschnitte EZ. Bis zum Ablauf Basis EG, dann VZ Zeit die Du mit Urlaub füllst, dann neue EZ mit TZ. Lass Dir den Urlaub aber lieber schriftlich genehmigen.

Je nach Geburtsdatum braucht man mehr oder weniger Basis Monate für die Mutterschutzzeit. Lebensmonate vom Kind und Mutterschutz stimmen ja nicht überein.
Kommt das Kind 2 Wochen eher und Du hast nach der Geburt 10 Wochen Mutterschutz, dann verbrauchst Du automatisch mehr Basis-EG-Monate. Ist immer von besonderer Relevanz für Frauen die splitten wollen.

BG

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Re: Euer Schwarmwissen zu Elternzeit und Elterngeld ist gefragt...

Antwort von Wunschkind-Nr-2 am 16.08.2019, 18:27 Uhr

Puh, mit allen Sonderregelungen kenne ich mich auch nicht aus, aber ich meine, dass man sich auf ein oder zwei Jahre von Anfang an festlegen muss. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Elternzeit zu verlängern, wenn du nun vorerst nur ein Jahr eingereicht hast. Elternzeit musst du ja schon eingereicht haben, oder!? Ich denke, das hättest du dann direkt klären müssen... Unterbrechen um Urlaub zu nehmen und dann wieder Elternzeit mit Teilzeit arbeiten geht, soweit ich weiß nur, wenn der Arbeitgeber dem ganzen zustimmt. Und ob er das tun wird!?
Du hättest auf deinen Antrag dann direkt schreiben müssen "beantrage zwei Jahre Elternzeit, möchte aber nach einem Jahr mit 20 Wochenstunden wieder einsteigen" da müssen sie dann, ab einer bestimmten Unternehmensgröße drauf eingehen...

Variante 1 ist ja auch schwierig, Elternzeit hast du doch sicher schon beantragt. Da kannst du doch nicht so einfach nach dem Mutterschutz für einen Monat unterbrechen... Außerdem verschenkt du einen Monat Elterngeld...

Resturlaub kann, soweit ich weiß, nach der kompletten Elternzeit genommen werden. Vielleicht ja auch, eben du Teilzeit arbeitest!? Ich habe mir den Resturlaub auszahlen lassen...

Wenn du zwei Jahre Elternzeit eingereicht hast, kannst du das dritte Jahr übrigens mit einer 7 Wochen-Frist nachträglich nehmen.

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Ich danke euch ganz lieb

Antwort von Spätsommer am 16.08.2019, 18:40 Uhr

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