September 2019 Mamis

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Geschrieben von lucky_me, 23. SSW am 01.05.2019, 21:27 Uhr

Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, Ihr hattet einen schönen 1. Mai?!
Ich hätte da ein Anliegen und bräuchte eure Hilfe:

Ich möchte nach der Geburt gerne 2 Jahre zuhause bleiben und Elterngeld Plus beziehen. Also das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. Arbeiten werde ich während dieser Zeit nicht. ET ist der 03.09.19.
Gehen wir einfach mal theoretisch davon aus, das Baby würde am 03.09.19 kommen. Was müsste ich dann an meinen Arbeitgeber in die Mitteilung schreiben, von wann bis wann ich Elternzeit nehmen möchte? Ab Geburt bis 02.09.2021 oder nach Beendigung der Mutterschutzzeit bis 02.09.2021...oder ganz anders???
Und wann wäre dann die letzte Auszahlung des gesplitteten Elterngeldes?
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.

LG lucky_me

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von HeyDu! am 01.05.2019, 21:58 Uhr

Hallo,

Du hast leider keine Chance auf zwei Jahre Elterngeld :-( Elternzeit ja aber es gibt nicht die ganze Zeit Elterngeld.

Die Mutterschutzzeit wird automatisch als Basis-Elterngeldmonat verbraucht.

Von 12 Monaten hast Du damit noch 10 Monate. Diese kannst Du splitten, 20 Monate 1/2 Auszahlung... Macht max. 22 Monate.

Elterngeld gibt s immer im Voraus.

03.09.19 Geburt
03.08.21 Nix
03.07.21 Nix
03.06.21 Letzte EG Zahlung...

Gehalt meist am Ende des Monats also kein Geld bis 30.09.21...

Zu deiner Frage: über den EZ Beginn streiten sich auch Juristen ;-) Für manche ist der Beginn mit Geburt und für andere der Tag nach Mutterschutz. Ist völlig Wurst. Wichtig ist das Ende. Im Beispielfall 02.09. Schreibe ab Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres :-) damit umgehst Du alles :-)

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

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Re: Elternzeit

Antwort von HeyDu! am 01.05.2019, 22:07 Uhr

Ich argumentiere übrigens wie folgt:

EZ beginnt für mich nach dem Mutterschutz.

Begründung:
In der EZ ruht das Arbeitsverhältnis. Im Mutterschutz tut es dies nicht.

Weiteres Argument:
Man muss die EZ 7 Wochen vorher beantragen. Bei normalem Mutterschutz von 8 Wochen - spätestens eine Woche nach Geburt.

Es gibt aber AGs die ab Geburt lesen wollen. Meiner nicht ;-)

https://www.elternzeit.de/elternzeitrechner/

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

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Re: Elternzeit

Antwort von HeyDu! am 01.05.2019, 22:14 Uhr

Achso, ich bin jetzt davon ausgegangen, dass es einen Partner gibt und Du nicht alleinerziehend bist ;-)

Falls doch. Ist die Antwort anders ...

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Re: Elternzeit

Antwort von lucky_me, 23. SSW am 02.05.2019, 6:38 Uhr

Danke, das hilft mir schonmal weiter. Ja, einen Partner gibt es!

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