September 2019 Mamis

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Geschrieben von lucky_me, 24. SSW am 13.05.2019, 16:06 Uhr

Wann Elternzeit mitteilen?

Hallo,

wann teilt ihr eurem Arbeitgeber mit, ab wann und wie lange ihr Elternzeit nehmen möchtet? Ich überlege, ob es zu früh ist, wenn ich das jetzt bald schon mache. Kann das irgendwelche negativen Konsequenzen haben? Ich bin sowieso bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot.

LG Lucky_me

 
22 Antworten:

Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu!, 21. SSW am 13.05.2019, 16:23 Uhr

Die erste Meldung ist verbindlich. Jede Änderung bedarf dann der Zustimmung des AG.

Ich tue es frühestens nach der Geburt. Bei normalem Mutterschutz von 8 Wochen habe ich dazu ab Geburt eine Woche Zeit.

Vorher keinesfalls. Niemand weiß wie alles wird. Schreiben ist fertig. Abgegeben wird erst später.

Lg

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von lucky_me, 24. SSW am 13.05.2019, 16:35 Uhr

Darf ich fragen, was genau du geschrieben hast, also wie du das formuliert hast?

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 13.05.2019, 17:01 Uhr

Schreib einfach bis wann Du EZ nehmen möchtest. Meldung ist ja formlos. Bei der Angabe von einem genauen Tag x gibt es keine Missverständnisse.

Elternzeitmeldung

Gemäß §§15,16 BEEG melde ich Elternzeit für mein leibliches Kind ccc yyyyy, geboren am xx.vv.2019 bis zum xx.vv.20xx.

Mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit ist somit xx.yy.20xx.

Oder man schreibt:

Ich nehme Elternzeit bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.

Damit wäre auch klar, dass der erste Geburtstag der erste Arbeitstag ist.

Man kann auch mehrere Abschnitte melden. Es ist daher schwierig Dir einen Text vorzugeben. Ich habe ein Formular vom AG.

Gleichzeitig würde ich Urlaub für den 1. Geburtstag beantragen. Keinesfalls würde ich bei z.B. Geburt 30.09. einen Tag länger EZ einreichen. Denn ist mein erster Arbeitstag der 30.09, macht das 2,5 Tage mehr Urlaub bei mir :-)

Man weiß nicht wann das Kind kommt, klug entscheiden kann ich daher erst, wenn das Kind geboren ist ;-)

Aktueller Plan lautet ein Jahr EZ, bei einem behinderten Kind würde ich aber z.B. anders planen... und dazu kann es auch unter der Geburt noch kommen.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 13.05.2019, 17:09 Uhr

Hier das Formular von meinem AG.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von Mondlicht, 21. SSW am 13.05.2019, 20:28 Uhr

Ich habe meine beabsichtigte Elternzeit (10 Monate) schon mündlich mitgeteilt, damit wir eine Lösung für die Zeit planen können.
Schriftlich werde ich das in den nächsten Wochen hinterlegen.
Wir haben auch ein Formular zum Ausfüllen. Viele meiner Mitarbeiter nehmen zum Geburtstag der Kinder auch noch ein paar Tage Urlaub.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 13.05.2019, 20:47 Uhr

Kann der AG die mündliche Meldung nachweisen (z.B. Zeugen), ist auch diese Meldung verbindlich, sofern das Kind geboren wird.

Es hat null Vorteile eine EZ vor Geburt zu melden. Fällt für mich unter Wahnsinn.

Muss mal fragen, was erhofft man sich davon? Warum kann man nicht warten bis das Kind geboren ist?

Ich habe auch auf Arbeit gesagt: "Unter Vorbehalt, bei normalen Umständen, dann ist mein Plan folgender ..."

aber eben nicht mündlich oder schriftlich: "Ich nehme Elternzeit bis..."

Theoretisch kann man für ungeborene Kinder gar keine EZ melden. Es lebt ja noch gar kein Kind im Haushalt ...

Ich versteh es nicht... überzeugt mich gern mit Argumenten.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von lucky_me, 24. SSW am 13.05.2019, 21:53 Uhr

Naja, nach der Geburt meines zweiten Kindes wäre ich überhaupt nicht in der Lage gewesen, innerhalb einer Woche nach Geburt meine Elternzeit anzumelden. Bin dabei fast gestorben. Ich war fast 2 Wochen lang nicht wirklich ansprechbar geschweige denn zurechnungsfähig.
Dann ging es mir aber innerhalb einiger Tage auf einmal wieder so gut, dass ich auch den Alltag mit zwei Kindern bewältigen konnte. Da ich zu dem Zeitpunkt aber eh keinen Arbeitgeber hatte, war das damals auch kein Thema.

Habe halt Angst, dass es mir wieder so schlecht geht und ich dadurch die Frist verpasse. Mein Arbeitgeber ist leider auch in solchen Fällen nicht sehr kooperativ.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 13.05.2019, 22:15 Uhr

Wenn man fast stirbt, dann verpasst man auch keine Frist. (Verständlich, dass Du da jetzt Sorge hast, vermutlich nicht nur wegen der EZ sondern überhaupt... )

Siehe Bild :-)

Wer z.B. ein Kind adoptiert, weiß es auch nicht immer 7 Wochen vorher ;-)

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von lucky_me, 24. SSW am 13.05.2019, 22:17 Uhr

Danke, das wusste ich nicht. Das nimmt mir den Druck ja dann doch raus.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 13.05.2019, 22:22 Uhr

Schön. Unabhängig davon, ich hätte an deiner Stelle vermutlich Panik und die EZ Meldung wäre meine kleinste Sorge. Dieses Mal wird bestimmt alles besser . Daumen sind gedrückt.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von lucky_me, 24. SSW am 13.05.2019, 22:38 Uhr

Komischerweise bin ich ziemlich positiv gestimmt, dass alles glatt laufen wird. Wollte ja sogar ursprünglich im Geburtshaus entbinden. Das haben die Hebammen dort mir aber ausgeredet da unser Anfahrtsweg zu lang ist. Die Probleme der letzten Entbindung waren eher dem Umstand geschuldet, dass ich im nicht-EU Ausland entbunden habe und die medizinische Versorgung dort wirklich unterirdisch war. War für uns im Vorfeld leider nicht absehbar und damit hätten wir auch niemals gerechnet.
Darum gehe ich diesmal davon aus, dass sich dieses Drama nicht nochmal wiederholen wird, da ich ja wieder hier in D entbinden werde.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von ZitronenKeks1989 am 13.05.2019, 23:33 Uhr

Das geht nicht !! Du MUSST mindestens 7 Wochen das vor ET abgeben !!!!

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von Wunschkind-Nr-2, 21. SSW am 13.05.2019, 23:40 Uhr

Ich bin auch bereits im Beschäftigungsverbot.
Die Elternzeit habe ich schon beantragt. Warum auch nicht. Bis 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit hast du dafür Zeit. Ich erledige sowas aber immer gerne schnell und Streich es von der Liste ;-)

Wenn du jetzt schon weißt, wie lange du Zuhause bleiben möchtest, spricht doch nichts dagegen. Außerdem machst du es für den Arbeitgeber einfacher eine passende Vertretung zu finden (z.b. mit Befristung für ein Jahr...) mein Arbeitgeber war immer froh, wenn er frühzeitig Bescheid wusste und planen konnte.

Um die Geburt herum fallen so viele andere Dinge an, da hätte ich keinen Kopf mich darum auch noch zu kümmern.

Ach, und übrigens (falls du es noch nicht wusstest)

Du musst dich auf 1 -2 Jahre festlegen. Wenn du dich für 2 Jahre entscheidest, kannst du das dritte Jahr ohne Probleme, und ohne Zustimmung, mit einer 7 Wochen Frist nachträglich dran hängen.

Außerdem hast du die Möglichkeit während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. (Egal ob beim Arbeitgeber oder mit "Zustimmung" auch anderweitig)
Der Vorteil wäre ja u.a. Kündiungsschutz etc.
Du musst dann in den Antrag rein schreiben "ich beantrage 3 Jahre Elternzeit, möchte aber nach 1.5 Jahren mit 20 Std./Woche wieder einsteigen" als Beispiel. Aber einer Unternehmensgröße von 15 (!?) Personen, ist der Arbeitsgeber verpflichtet die ein passendes Angebot zu machen.

Ich fand die Tipps damals bei meinen großen Töchtern sehr hilfreich ;-)

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von Wunschkind-Nr-2, 21. SSW am 13.05.2019, 23:50 Uhr

Ich dachte auch immer bis 7 Wochen vor ET, denn die Elternzeit beginnt doch mit dem Tag der Geburt, oder!?
Hmm, so war es zumindestens bei meinen großen beiden Kindern. Die Elternzeit ging ein Jahr, ab Tag der Geburt.

Ich sehe im frühen Beantragen aber auch keinen Nachteil. Für mich war ein beruhigend, das Thema vom Tisch zu haben.

Was unter der Geburt passiert, bzw. Ob mein Kinder irgendwelche Behinderungen hat, hatte keinen Einfluss auf meine Entscheidung gehabt (vor allem kannst du ja eine Woche nach der Geburt auch nicht einschätzen, wie es in 1 oder 2 Jahre aussieht. Und bei "Notfällen" lässt der Arbeitsgeber bestimmt mit sich reden.

Vielleicht macht es aber mehr Sinn, wenn die Elternzeit eher kurz sein soll (4-8 Monate).. Dann könnte ich den Sinn dahinter eher verstehen.

Ich bin bei allen Kindern 3 Jahre Zuhause geblieben und habe nun auch wieder drei Jahre Elternzeit beantragt. Wüsste nicht, warum ich damit bis nach der Geburt warten sollte...

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 14.05.2019, 6:55 Uhr

"Du musst 7 Wochen vor ET abgeben!"
Diese Aussage ist schlichtweg rechtlich falsch.

Siehe §16 BEEG.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von Mondlicht, 21. SSW am 14.05.2019, 7:02 Uhr

Bei uns steht die Planung und der Papa nimmt im Anschluss Elternzeit weiter.
Ist doch nichts Schlimmes oder Wahnsinniges, wenn man das mit seinem Unternehmen bespricht und auch für sich seine Planung hat.

Ich habe die Sicherheit, dass ich in meinem Job, der mir Spaß macht, wieder willkommen bin.
Und sollte sich ein Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen plötzlich sch... verhalten, dann würde ich da auch nicht weiter arbeiten wollen.
Von daher nur Vorteile auf unserer Seite. Und wie es schon stand: eine Sorge weniger, weil alles besprochen wurde und alle Bescheid wissen

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 14.05.2019, 7:08 Uhr

Mutterschutz ist keine Elternzeit. Im Mutterschutz erwirbt man u.a. z.B. Urlaubsansprüche. Mutterschutz zählt zur Beschäftigungszeit. Es ruht im Mutterschutz das Arbeitsverhältnis nicht. Das Arbeitsverhältnis ruht erst in Elternzeit.

Die Mutterschutzfrist wird lediglich auf die max. möglichen 3 Jahre Elternzeit angerechnet. Eine Anrechnung der 8 bzw. 12 Wochen ist aber etwas völlig anderes in der Betrachtung, wie zu sagen: Die EZ beginnt am Tag der Geburt.

Wer es nicht glaubt, siehe bitte ins Gesetz oder befrage Google. Unwahrheiten zu verbreiten ist nicht schön...

Und nochmal. Unseren Elterngeldantrag nimmt jetzt auch noch keine Behörde entgegen. AG's ticken da oft anders aber man kann eigentlich gar keine EZ melden, wenn es kein Kind gibt. Es liegen ja noch gar keine Anspruchsvoraussetzungen vor.

https://www.elternzeit.de/elternzeitrechner/

Vorher ist nur das Mutterschaftsgeld wichtig.

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von HeyDu! am 14.05.2019, 7:14 Uhr

Mondlicht, dann sieh mal ins Rechtsforum wie oft da - fast täglich - Panik geschoben wird, weil die EZ vorher gemeldet wurde und nun alles anders ist. Der AG aber keiner Änderung zustimmt.

Z.B. Mann arbeitslos geworden.
Z.B. Feststellung EG doch weniger als gedacht.
Z.B. Unklug in Bezug auf Urlaub
Z.B. Umzug
Z.B. Mann neuer Job

Und auch uns im BV kann es passieren, dass das BV aufgehoben wird und wir ne AU bekommen. Z.B. Beinbruch. Kann das EG verringern...

Macht wie ihr denkt. Gesetz kann jeder lesen ;-)

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Re: Wann Elternzeit mitteilen?

Antwort von Mondlicht, 21. SSW am 14.05.2019, 8:45 Uhr

Lieb, dass Du Dir Gedanken machst.
Aber es gibt auch gute AG.

Deine Beispiele können wir alle ausschließen bzw. stellen keine Gründe da, zu warten.
Das ist wirklich alles superflexibel. Dafür sind wir zu lange dabei und das Verhältnis top.

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Hinweis für alle wo die Männer in EZ gehen.

Antwort von HeyDu! am 14.05.2019, 8:52 Uhr

Wen es interessiert...

Will der Papa ab Geburt in EZ, dann kein konkretes Datum nennen sondern nur schreiben: EZ ab Geburt. Voraussichtlicher Termin: xx.xx.2019. Kommt das Kind z.B. eher gibts sonst Probleme, wenn der AG nicht mitspielt. Wer dazu noch EG möchte, hat das Folgeproblem, dass er dadurch nicht auf Lebensmonate kommt. Somit zeitweise kein EG erhält.

Nicht früher als nötig abgeben, 7 Wochen Frist beachten. Kommt das Kind eher, ist es dennoch rechtlich sauber. Der Mann hat nicht wie die Frau Monate vorher Kündigungsschutz!

Gerade wenn der Papa in EZ geht, sollte er also keinesfalls früher als nötig melden. Stichwort Kündigungsschutz. Siehe Beiträge:

Https://m.rund-ums-baby.de/recht/Hilfe-Kuendigungsschutz-Mann-in-Elternzeit_195661.htm

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Beginn-Elternzeit-Vater-gleich-am-Tag-nach-Ende-des-Mutterschutzes_195992.htm

Wenn der Mann nach dem Mutterschutz in EZ gehen soll, kann er dies auch erst nach der Geburt melden, denn er hat sonst kein Datum... die wenigsten Kinder kommen ja am Termin. Kommt das Kind später, geht auch der Mutterschutz länger... Es bleiben ja immer 8 bzw. 12 Wochen nach Geburt. Will er EG braucht er auch hier Lebensmonate. Ein konkret genanntes Datum vor Geburt ist also nicht dienlich.

Allgemein:
Wer es also nicht aushält und vor der Geburt beantragt der Schreibe bitte kein festes Datum ... sondern nur z.B. bis zur Vollendung 3. Lebensjahr. Arbeit erspart es nicht, man muss den AG nach der Geburt dann dennoch informieren, wann das Kind geboren ist. Er kann auch erst dann den Urlaub entsprechend kürzen.

Zu schreiben: "EZ für ein Jahr" ist auch unglücklich. Für manchen AG beginnt das Jahr nach dem Mutterschutz, für andere nach Geburt. AGs sind eben keine Juristen.

Und weil irgendwo stand man muss sich für "1-2 Jahre" festlegen. Auch falsch. Man muss sich für die ersten zwei Jahre festlegen. Diese Planungssicherheit hat der AG. Meldet man bis zur Vollendung 1. Lebensjahr, kann man nur mit Zustimmung des AG verlängern. Meldet man jedoch EZ bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, hat der AG kein Mitspracherecht bei Verlängerung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres... Man legt sich also mit der ersten Meldung für einen Zeitraum von 2 Jahren fest, auch wenn man nur z.B. 5 Monate in EZ geht ;-)

Die meisten und gravierendsten Fehler passieren beim EZ Antrag. Glaubt es oder glaubt es nicht :-)

Ist nur lieb gemeint :-)

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Re: Hinweis für alle wo die Männer in EZ gehen.

Antwort von Mondlicht, 21. SSW am 14.05.2019, 8:58 Uhr

Beim Papa, der zu Beginn parallel und am Ende nimmt, machen wir das tatsächlich auch so mit der 7 Wochen Frist, eben aus den Gründen des genauen Datums usw.
Hat beim Großen auch alles gut geklappt und der Papa ist da auch voll im Thema.


Trotzdem schade und ärgerlich, dass viele Arbeitgeber sich scheinbar so bescheuert verhalten, dass es der Familienplanung nicht gerade einfacher gemacht wird.
Als hätte man nicht genug Sachen um die Ohren...

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Re: Hinweis für alle wo die Männer in EZ gehen.

Antwort von HeyDu! am 14.05.2019, 9:10 Uhr

Naja, die AG's nehmen eben die erste Meldung als verbindlich. Ist ihr Recht. Ich hätte auch Glück mit meinem AG aber ich schätze 75 % der AGs sind nicht so.

Kannst es ja im Beispiellink lesen. Da wurde der Mann nach EZ Meldung gleich versetzt und nun hat die Familie Angst vor der Kündigung... weil viel zu früh gemeldet wurde.

Traurig aber Realität...

Ich stelle fest: Bin nicht ausgelastet. Mir fehlen meine §§.

Diese Woche ist Diplom-Überreichung. Die werden gucken, dass ich "schon wieder" Kugel. Beim ersten Kind hatten wir gerade mit dem Studium begonnen.

Von der Arbeit höre ich so gar nix, außer "keine Zeit zu schreiben", Personalmangel. Melde mich." Auch schade...

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