November 2018 Mamis

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Geschrieben von Mala28 am 18.10.2018, 11:12 Uhr

Elternzeit

Ich stell jetzt noch einen dritten Beitrag ein.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich bezüglich Elternzeit gesprochen. War auch nur mündlich und ich habe ihm mein Vorhaben erklärt. War auch alles okay.
Nun haben wir ja eine Woche nach der Geburt Zeit um es schriftlich abzugeben.
Habt ihr das Schreiben vorbereitet und den Zeitraum dann per Hand eingetragen?

Kommt dann das Datum nach den 8 Wochen Mutterschutz rein? Unser KH kümmert sich um die Eintragung beim Standesamt oder sollte ich das alleine machen bzw. Mein Mann damit wir die Urkunde direkt haben. Die muss doch mitgeschickt wird.

 
6 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von MottchenTrotz, 35. SSW am 18.10.2018, 11:44 Uhr

Huhu,

ich habe von meinem Arbeitgeber einen Antrag zum ausfüllen erhalten. Da muss ich nur das Datum eintragen. Von Geburt bis .......

Bei uns im KH gibt es eine Zweigstelle des Standesamtes wo wir das Baby direkt anmelden können.

Ich würde an deiner Stelle den Antrag schreiben und den Zeitraum per Hand eintragen und schon fertig im Umschlag mit ins KH nehmen. Dann kannst du es zeitig wegschicken.

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Re: Elternzeit

Antwort von atommaus87, 36. SSW am 18.10.2018, 11:51 Uhr

Macht man das nicht 7 Wochen vor der Geburt? Hab 1 Jahr vorerst beantragt d.h. am 1. Geburtstag muss ich wieder arbeiten. Durch die Kopie der Geburtsurkunde weiss man AG genau wann ich zurück bin, egal ob man vor oder nach ET entbindet..

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Re: Elternzeit

Antwort von atommaus87, 36. SSW am 18.10.2018, 12:02 Uhr

Ah 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Ich hab den Antrag schon weg und reiche die Geburtsurkunde nach, nehme das Stammbuch mit ins KH aber da ich ambulant entbinden möchte wäre es Glück, die Anmeldezrit zu treffen.

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Re: Elternzeit

Antwort von FrauStorch, 39. SSW am 18.10.2018, 13:14 Uhr

Der Antrag muss in der ersten Woche nach Geburt abgeschickt werden. Die Geburtsurkunde kannst du im Notfall auch später kopieren und nachreichen. Ich hab ein Formular von meinem AG hier, dass ich soweit vorausgefüllt habe, nur die Daten sind frei. Es gibt im Netz Rechner, da kannst du ET und Geburtsdatum eingeben, dann spuckt er dir die MuSchu Zeiten usw. aus.

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Re: Elternzeit

Antwort von Sonnenblume20, 35. SSW am 19.10.2018, 16:31 Uhr

Ich finde das ehrlich gesagt auch recht kompliziert. Die Personalabteilung sagte mir ich solle ihnen schnellstmöglich nach der Geburt anzeigen wie lange ich in Elternzeit gehe. Nun bin ich mir immer nicht sicher:
1. zählt Elternzeit ab Geburt, oder nach dem Mutterschutz, also ab 9. Woche nach Geburt? (dann wären es ja nur 10 Monate und nicht 12 wie immer gesagt wird...?)
2. Ich will im 11.-14. Lebensmonat Elterngeld Plus beantragen und 15 Std. Teilzeit arbeiten und dann ab dem 15. wieder voll arbeiten (bzw. 30 Std.). Hab ich also bis einschl. 14. Lebensmonat Elternzeit, also solange wie man Elterngeld bekommt? Und fängt man am 1. des Monats an zu arbeiten oder genau nach Lebensmonat, also z.B. am 11., wenn das Kind am 10. geboren wurde?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus? Habt ihr euch bei der Elterngeldstelle beraten lassen? Wie kompetent waren die denn so?

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Re: Elternzeit

Antwort von sneram am 22.10.2018, 16:48 Uhr

Hallo, ich antworte mal aus dem April, da ich mittlerweile schon mehrfach den Antrag gestellt habe.
Als erstes ist es wichtig, Elterngeld von Elternzeit zu unterscheiden.
EZ stehen dir drei Jahre zu (der Mutterschutz wird angerechnet, also theoretisch bis einem Tag vor dem dritten Geb. Du kannst aber auch Zeiträume verschieben und später nehmen.) Dein Partner hat ebenfalls 3 Jahre.
EZ kannst du unabhängig, theoretisch auch tageweise, nehmen. Man muss nur aufpassen, ob man dann Einkommen in dem Lebensmonat hat, dann könnte EG angerechnet werden.

Basis-EG stehen dir und deinem Partner zusammen 14 Monate zu, wenn einer von euch min 2 Monate nimmt, ansonst 12.
Einen Basismonat kann man durch zwei EG-Plus Monate ersetzen. Allerdings wird bei der Mutter der Mutterschutz immer als Basis angerechnet. Damit sind dann tatsächliche schon zwei Monate verbraucht.

Wenn du max. 30h arbeiten möchtest, kannst du auch in EZ arbeiten. Du hättest dann z.B. Kündigungsschutz und würdest bei einer evtl. nächsten Schwangerschaft wieder volles Mutterschutz Geld bekommen (also soviel wie im normalen Vertrag). Das gilt, wenn du bei deinem jetzigen AG arbeitest.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.

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