November 2018 Mamis

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Geschrieben von Shannon44, 36. SSW am 26.09.2018, 12:23 Uhr

Elternzeit kennt sich aus

Hallo Mädels,

Wir haben uns entschieden das ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehe und mein Männe dann 1 Jahr zu Hause bleibt.Da ich Teilzeit mehr verdiene als Männe in Vollzeit.
Wir haben den Antrag den AG von meinem Männe vor 2 Wochen gegeben.Von Wann bis Wann mein Männe die Zeiten in Anspruch nehmen möchte..Bisher äusserte sich sein Chef garnicht bzw haben wir noch keine Bestätigung von seinem Chef.
Männe hat nun das Gefühl das er versucht ihn raus zu Mobben..er muss arbeiten machen wofür er kein Schein hat..weigert er sich kommen Spitzen vom seinem Chef wie er kann ja kündigen.
Kann sein Chef den Antrag auf Elternzeit ablehnen?
Wie können wir eine Art Bestätigung von seinem AG.verlangen das wir es vor 2 Wochen beantragt haben.?

 
11 Antworten:

Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von FrauStorch, 36. SSW am 26.09.2018, 12:30 Uhr

Wie beantragt man denn Elternzeit, wenn das Kind noch nicht geboren ist und es keinen Starttermin gibt??

Dein Mann hat gesetzlich ein Anrecht auf Elternzeit. Wenn ihr es 7 Wochen vor Beginn beantragt, darf der AG es nicht verweigern. Ob es ihm passt oder nicht.
Was da läuft ist natürlich großer Mist und auch sexistisch. Nur im umgekehrten Sinne als sonst üblich. Auch ein Mann hat Anrecht auf Elternzeit und man darf ihn nicht diskriminieren nur weil er diese nehmen möchte. Leider passiert das noch viel. Ich würde das nicht mitmachen sondern sofort offen ansprechen. Damit die da gar nicht erst soviel Agierfeld haben. zur Not muss man zum Anwalt. Aber vieles ist dann ja auch unterschwellig und schwierig nachzuweisen.
Allerdings muss man sich auf die ersten zwei Jahre festlegen. Wenn man innerhalb dieser Zeit noch ändern möchte, ist mal auf die Kulanz angewiesen. Oder irgendwie sowas. Ich weiß nicht genau wie dann die Ablehnungsmöglichkeiten aussehen.

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von Shannon44 am 26.09.2018, 12:52 Uhr

Mein AG meinte zu mir wenn ich Elternzeit in Anspruch nehmen möchte sollte ich es relativ Zeitnah machen da ich nach der Geburt 7 Wochen Zeit hätte.
Daher haben wir das auch schon bei dem Chef vom Männe beantragt.
Ich dachte das macht man dann schon vorher,damit der AG Zeit hat für die Planung.

LG

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von Mala28 am 26.09.2018, 13:56 Uhr

Also mir hat die Elterngeldstelle gesagt dass man das nach der Geburt beantragt und 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit weil man die Geburt abwarten soll wie alles ist, wie es dem Kind geht.
Man kann vorher mit dem AG reden sollte aber auch immer sagen, dass man es letztlich von der Geburt und dem Zustand festlegt.
Gibt ja manche die Haben ne Tagesmutter nach Muschu wollen dann arbeiten aber dem Kind geht es bei Geburt nicht gut. Daher erst nach Geburt.

Ich nehm beispielsweise 9 Monate Elternzeit könnte aber dann kurzfristig noch verlängern wenn der Kitaplatz nicht sicher ist.

Der AG ist schon ein Arsch von deinem Mann. Viele AG haben aber immer n8ch Pr8bleme und Vorurteile wenn Männer oder auch Frauen in Elternzeit gehen.
Ich würde mir solche Geschehnisse immer mit Datum und Uhrzeit aufschreiben.
Die Elternzeit verwehren kann er aber nicht.

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von Bärenmama2016 am 26.09.2018, 13:56 Uhr

Wenn man Elternzeit aber Geburt nimmt gibt man den Antrag entsprechend früh ab; wenn es erst ab dem 2. Lebensmonat sein soll kann man das auch nach der Geburt mit einem konkreten Datum machen.

Nach einer Eingangsbestätigung kannst du entweder direkt fragen, oder den Antrag nochmal per Einschreiben verschicken, wodurch du dann ja automatisch eine Bestätigung hast (nicht Einwurf-Einschreiben sondern eins was persönlich unterschrieben werden muss).

Ansonsten hab ich online noch diese Info gefunden: "Nach dem Mutterschutz kann die Mutter oder auch der Vater Elternzeit nehmen. Die Elternzeit ist bis 7 Wochen vor dem Beginn dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Die Elternzeit wird nicht beim Arbeitgeber beantragt, sondern findet mit der schriftlichen Mitteilung wie vom Arbeitnehmer gewünscht statt. Sie kann nicht abgelehnt werden. Die Elternzeit kann nicht »unbefristet« mitgeteilt werden, sondern muss ein konkretes Enddatum oder den Zeitraum innerhalb von zwei Jahren enthalten."

Ich dachte irgendwie immer, es gäbe spezielle Regelungen für kleine Betriebe, aber nach allem was ich jetzt gerade gelesen habe ist das nicht so.

In kleinen Betrieben hast du also nicht unbedingt einen Anspruch auf Teilzeit, aber immer auf Elternzeit... So hab ich das jetzt verstanden.

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von CarmenMS am 26.09.2018, 13:57 Uhr

Ich bin Personalerin und kenn mich ganz gut aus. Wenn ihr es rechtzeitig beantragt hat kann der Chef das nicht ablehnen. Dein Mann hat einen Rechtsanspruch drauf. Und aufgrund der 7 Wochen macht es auch Sinn das vor Geburt zu beantragen und den genauen Zeitpunkt dann zu konkretisieren, sobald das Baby da ist. So macht mein Mann das. Er nimmt den 1. Monat nach der Geburt auch EZ. Ich würde an eurer Stelle auch um eine schriftliche Bestätigung bitten.

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von Bärenmama2016 am 26.09.2018, 13:59 Uhr

Das mit dem Antrag bezieht sich natürlich auf die Väter! Die Mütter sind ja ab Geburt im verpflichtende Mutterschutz und können erst danach in Elternzeit gehen. Die Männer hingegen müssen auch die Elternzeit ab Geburt rechtzeitig beantragen.

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von lena1986 am 26.09.2018, 13:59 Uhr

Also bei uns geht das erst wenn das Baby da ist.
Du kannst ja kein Datum sagen usw.
soweit ich mich errinnern kann, hab ich auch Geburtsurkunde usw bei meinern Tochter gebraucht.

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von lena1986 am 26.09.2018, 14:03 Uhr

Würde dein Mann schon ab der Geburt daheim bleiben oder erst nach deinem Mutterschutz?

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von atommaus87, 33. SSW am 26.09.2018, 22:07 Uhr

Also ablehnen darf der Chef das nicht...in meinem Antrag hab ich um Bestätigung gebeten und um Lohnabrechnung der letzten 12 Monate fürs Elterngeld. Nehme evtl. 2 Jahre, hab aber nur 1 beantragt...verlängern kann man immer noch...bin aber noch nicht fertig mit planen Kita u 3 ist richtig teuer+ogs für die Schwester+essensgeld

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von Mala28 am 27.09.2018, 6:57 Uhr

Atommaus, der Betrag für die OGS fällt weg wenn man ein jüngeres Kind anmeldet in der Kita.
Es ist echt traurig das manche Bundesländer immer noch Kitagebühren nehmen. Und man zahlt echt viel an Kitagebühren

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Re: Elternzeit kennt sich aus

Antwort von Sonnenblume20, 32. SSW am 27.09.2018, 19:36 Uhr

Hallo,
mein AG möchte zeitnah nach der Geburt meinen Antrag auf die Elternzeit. Ich finde das aber auch ziemlich knapp. Man hat 8 Wochen Mutterschutz, das heißt man hat eine Woche Zeit, um die Geburtsurkunde zu erhalten und den Antrag abzugeben??? Oder reicht ihr die Geburtsurkunde dann nach?
Außerdem frage ich mich welchen Zeitraum ich nun angeben soll, denn ich plane nach ca. 7oder 8 Monaten Teilzeit wieder zu arbeiten und ElterngeldPlus zu beantragen. Zählt es dann BIS dahin als Elternzeit, oder solange man Elterngeld bezieht?
Ich hatte die Personalabteilung schon mal gefragt, aber so richtig beantworten konnten nicht mal die das :(
LG

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