November 2014 Mamis

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von Milla Lee, 31. SSW  am 31.08.2014, 19:25 Uhr

Elternzeit-Weiss nicht wie....

...ich es schreiben soll??? Hab ein Musterschreiben gefunden, aber blick da nicht ganz durch. Möchte 2 Jahre nehmen und ET ist 10.11.
Muss ich jetzt selber alles ausrechnen?
Im Anhang das Musterschreiben

LG

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8 Antworten:

Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von tamtamgo am 31.08.2014, 19:29 Uhr

Wo liegt das Problem?

Ergänzend würde ich schreiben: das genaue Geburtsdatum werde ich Ihnen zeitnah nach der Geburt nennen, damit eine korrekte zeitliche Planung ihrerseits besser möglich ist.

Ansonsten kannst du das nehmen! So wie es ist, mir deinen Daten.

Lg

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von Milla Lee, 31. SSW am 31.08.2014, 19:36 Uhr

Versteh das mit der 7 Wochen Frist ja nicht. Wann beginnt denn dann die Elternzeit bei ET 10.11.? Sorry.....bin voll verwirrt

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von sternchen815 am 31.08.2014, 20:13 Uhr

7 wochen nach dem geburtstermin musst du eintragen und ja das musst du selber ausrechnen ! ab da beginnt deine elternzeit !

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von Lewanna, 30. SSW am 31.08.2014, 20:39 Uhr

Du hast nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz, danach beginnt erst die Elternzeit. Das heißt eine Woche nach der Geburt muss du den Antrag gestellt haben.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
LG

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von Milla Lee, 31. SSW am 31.08.2014, 20:52 Uhr

.....1 Woche nach der Geburt??? Man sagte mir 6 Wochen vor Termin?!?! Hab extra in der Firma angerufen. Deswegen versteh ich das wohl alles nicht...

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von Marlene 84, 30. SSW am 31.08.2014, 20:55 Uhr

also 6 Wochen vor Termin nimmt man den Mutterschutz. Das sollte man aber auf jeden Fall vorher geregelt haben. Und der geht dann bis 8 Wochen nach der Geburt. Und spätestens eine Woche nach der Geburt muss man die Elternzeit beantragen. :-)

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von KleineLotti2012 am 31.08.2014, 22:19 Uhr

Das schreiben schickt man in der woche nach der geburt ab. Und man beantragt nicht, sondern man teilt es dem AG einfach nur mit. Einfach die daten da eintragen. Errechnen musst du das dann selbst.

Mutterschutz ist 6wochen vor ET bis 8 wochen nach der geburt. Auch da einfach die bescheinigung vom gyn abwarten und die an die krankenkasse und ag schicken. Man muss da nix weiter klären.

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Re: Elternzeit-Weiss nicht wie....

Antwort von Wunschkind89, 32. SSW am 01.09.2014, 8:27 Uhr

Die Elternzeit beginnt mit dem 1. Tag NACH deinem Mutterschutz und geht bis in deinem Fall dem 2. Geburtstag deines Kindes. Mit den 7 Wochen ist gemeint, das Schreiben muss spätestens 7 Wochen vor Beginn, also 1 Woche nach der Geburt, bei deinem AG sein!
Bedeutet im Klartext: Dein Kind kommt am 10.11. zur Welt (hypotetisch), dann schreibst du innerhalb 1 Woche diesen Schriebs an deinen AG, rechnest genau den Tag aus, an dem dein MuSchu endet (8 Wochen nach Geburt=5.1.2015).
Du beantragst also EZ für den Zeitraum 5.1.2015-10.11.2016. Wenn dein Kind nun nicht am ET kommt, verschiebt sich das natürlich entsprechend, den Antrag schreibst du aber ohnehin erst nach der Geburt (wie gesagt muss 1 Woche nach Geburt beim AG sein), rechnest du also dann nochmal genau aus.

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