Geschrieben von elNessa13, 9. SSW am 05.01.2017, 16:26 Uhr |
Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Hallo meine Lieben,
Habe heute in der Arbeit Bescheid gegeben dass ich schwanger bin.
War überhaupt kein Problem, mein Chef musste eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Mit dieser ging ich zum Betriebsarzt,welcher mir daraufhin absolutes Berufsverbot verschrieb. Nun zu meiner Frage: ich arbeite Schicht, hat jemand eine Ahnung was mir an Geld zusteht? Ich weiß dass man durch die Schwangerschaft keine Nachteile haben darf, aber wie konkret ist das bezahlt? Bekommt man die regulären Schichtzulagen aber keine Nacht-/Sonnzulagen? Oder generell keine Zulagen?
Bin froh dass ich nebenbei trotzdem noch Dual Weiterstudieren darf. Darf die Fertigung betreten jedoch nicht aktiv arbeiten. Es geht quasi in dem Sinne nicht um die Räumlichkeiten sondern die Tätigkeit, somit kann ich Gott sei dank meine Projektarbeiten für dieses Semester abschließen.
Sooo, genug genervt.
Danke für euere Antworten,fühlt euch gedrückt.
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von Tiii am 05.01.2017, 16:41 Uhr
Ich meine, dann wird ein Monatsdurchschnitt bezahlt... Google einfach mal...
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von elNessa13, 9. SSW am 05.01.2017, 16:42 Uhr
Das habe ich schon. Leider sind die Antworten sowas von unterschiedlich....
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von Tiii am 05.01.2017, 16:55 Uhr
Schau mal hier:
http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=122204&suche=Schichtzulage&seite=1
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von Juliette-Baguette, 10. SSW am 05.01.2017, 18:35 Uhr
Hallo :)
Ich habe vorher auch schichtarbeit gemacht.
und ich bekomme noch Zulagen für nacht- und sonntagsdienste obwohl ich sie nicht mehr arbeite.
Da wird ein Durchschnitt der letzten Monate errechnet :)
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von Kristeline117 am 05.01.2017, 19:18 Uhr
Also so habe ich es auch gelesen, als ich mich übers Beschäftigungsverbot informiert habe. Das weitere Gehalt während des BV ist der Durchschnitt der letzten 3 Monate. Und da müsste dann ja die Schichtzulage mit gerechnet werden.
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von QueenMum, 10. SSW am 05.01.2017, 19:31 Uhr
Bei einem BV wirst du so gestellt als ob du noch arbeiten würdest du bekommst das Geld im Durschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der SS
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von JolinasMama am 05.01.2017, 20:55 Uhr
Du bekommt das netto Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate, da zählen zulangen mit rein. Nur 1 mal Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder sowas nicht
Re: Beschäftigungsverbot Schichtzulagen
Antwort von elNessa13, 9. SSW am 05.01.2017, 22:28 Uhr
Vielen herzlichen Dank Mädels!
LG
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