April 2014 Mamis

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 09.10.2013, 12:00 Uhr

Auszug aus dem Mutterschutzgesetz

" Schwangere dürfen im Beruf nicht schwer heben (regelmäßig mehr als fünf Kilo oder gelegentlich mehr als 10 Kilo) oder andere körperlich anstrengende Arbeiten verrichten. " --- Betroffene Frauen erhalten demnach ein BV wenn sich der Arbeitsplatz nicht umstrukturieren lässt. Das hat sich der Staat sicher nicht wegen Nettigkeit ausgedacht....

 
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