Geschrieben von rike28, 8. SSW am 17.08.2009, 12:34 Uhr |
mutterschutzgesetz
hallo Mädels,
kennt sich jemand mit dem Mutterschutzgesetz aus? Ich arbeite zur Zeit als Reinigungskraft in einer Praxis. Abends von 21.00 bis 23.00 Uhr. Gilt das Gesetz, abends nur bis 20.00 zu arbeiten auch für Reinigungskräfte?
Liebe Grüße Rike
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von vovo, 6. SSW am 17.08.2009, 13:14 Uhr
hm kenne mich da nun nich so aus.. aaaaber hast du schonmal hier bei der Frau ,,Bader" ( heißt sie glaub ich) nachgefragt.. die ist hier doch für solche Rechtsfragen zuständig und weiß sicher Rat.
Lg vovo
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von ChihuahuaLady, 7. SSW am 17.08.2009, 19:37 Uhr
Ich arbeite auch als Reinigungskraft.
Soweit ich weiß musst du streng deine Zeiten einhalten. Ob das dann auch nach 20uhr gilt weiss ich nicht. Kann ich aber gerne raus bekommen.
Mein FA meinte sogar das ich durch die Reiniger und das Eimer schleppen ein evtl. Beschäftigungsverbot bekomme. Wusst ich auch nicht.
Solltest du genau Info wollen, sag mir bescheid. Ich arbeite in einem Gericht. Die geben mir gerne Auskunft.
Viele grüße
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von rike28, 8. SSW am 18.08.2009, 10:10 Uhr
Vielen lieben dank, wenn ich noch fragen hab, dann mail ich dir!
LG Rike
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von Syndea, 6. SSW am 18.08.2009, 18:49 Uhr
Ich habe noch einen Nebenjob, samstags arbeite ich immer noch bei einem Discounter in der Spätschicht die bis 21:30 geht. Jetzt darf ich nur noch bis 20:00 Uhr arbeiten. "SCHADE" ;)
Unterleibsschmerzen
Mir ist so übel....
Keinerlei Beschwerden noch "normal?"
An alle die bereits Kinder haben!
An Mialee, Frechemami, betty85, Rike und vronili
"""""""""""""""""""Entbindungslis
Ich steige in eurem gemütlichen Bus ebenfalls ein
Jetzt stell ich mich mal offiziell vor!
Herzlichen Glückwunsch allen "neuen" Schwangeren