November 2021 Mamis

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Geschrieben von lassi am 15.06.2021, 14:05 Uhr

Arbeitslos nach Mutterschutz

Hallo,
es tut mir sehr leid für dich, dass dein Vertrag nicht verlängert wird. Ich bin quasi in der gleichen Situation, nur dass bei mir schon vorher klar war, dass es keine Verlängerung geben wird. Ich versuch dir mal ein paar Tipps zu geben, was du machen kannst. Ich kann natürlich für nichts garantieren, aber so habe ich es bisher verstanden. Du musst dich spätestens 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft, arbeitssuchend melden, d.h. bei dir bis spätestens zum 30.9.21. Du kannst das online machen über die Seite der Arbeitsagentur. In der Regel meldet sich dann auch in den nächsten Wochen jemand vom Arbeitsamt telefonisch bei dir, du kannst aber auch selbst dort anrufen. Die sind dort eigentlich sehr hilfsbereit und verständnisvoll und freuen sich, wenn man sich schon frühzeitig kümmert. Wenn du bisher normal gearbeitet hast, hast du Anspruch auf ALG1 für 12 Monate. Du kannst diesen Anspruch aber erstmal aussetzen und zu Hause bei deinem Kind bleiben. Das musst du einfach mit der Arbeitsagentur abklären und sollte kein Problem sein. In der Zeit, wo du zu Hause bist, kannst du Elterngeld beziehen. Wenn du dann wieder arbeiten möchtest, teilst du der Arbeitsagentur mit, ab wann und für wie viele Stunden du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und ob eine Betreuung für dein Kind vorhanden ist. Ab dann kannst du vermittelt werden. Ich würde dir jedoch dringend raten, selbst aktiv zu werden und schon während der Zeit in der du dein Kind betreust, dich zu bewerben und nach einer Stelle zu suchen. Eventuell musst du dann gar kein Arbeitslosengeld beziehen oder nur für wenige Monate. Wichtig ist noch, dass das Arbeitslosengeld sich danach berechnet, wie viele Stunden du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du also z.B. jetzt Vollzeit arbeitest und nach einem Jahr auch wieder Vollzeit arbeiten möchtest, steht dir das vollständige ALG zu, d.h. ca. 67% von deinem jetzigen Netto-Einkommen. Wenn du aber nach einem Jahr nur Teilzeit arbeiten möchtest, z.B. 50% bekommst du auch nur die Hälfte vom ALG.
Ok, das ist ziemlich lang geworden. Ich hoffe es hilft dir etwas weiter und verwirrt nicht noch mehr. Am besten lässt du dich einfach bei der Arbeitsagentur und der Elterngeldstelle beraten, die können dir sicherlich weiterhelfen.

 
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