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Geschrieben von Lilly23112021, 18. SSW am 15.06.2021, 10:37 Uhr

Arbeitslos nach Mutterschutz

Hallo zusammen,

Die Enttäuschung ist groß und viele Tränen sind geflossen. Meine Verlängerung wird nicht durchgezogen da ich schwanger bin. Mein Vertrag endet somit nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit am 31.12.2021. ET ist der 23.11.. Jetzt die Frage an die Profis, ich bin ein bisschen überfordert wo ich mich für so einen Fall melden muss? Beim Arbeitsamt? Können diese mich somit direkt nach dem Mutterschutz wieder vermitteln? Denn eigentlich wollte ich schon gerne min. Ein Jahr bei meinem Kind bleiben.

Ich habe Fragen über Fragen und im Internet verstehe ich nur Bahnhof.

Danke euch.

 
10 Antworten:

Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Julienmami, 17. SSW am 15.06.2021, 10:46 Uhr

Hallo,
Erstmal tut es mir sehr leid daß dein Vertrag nicht verlängert wird. ALG 1 steht dir soweit ich nur dann zu wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da du 1 Jahr zu Hause bleiben möchtest steht dir dann theoretisch kein ALG1 zu. Du könntest versuchen Wohngeld zu beantragen oder aber Harz4,das ist aber wieder vom Einkommen deines Partners abhängig. Am besten erkundigst du dich Mal bei Pro Familia,AWO, Diakonie oder einer anderen Beratungsstelle,die kennen sich damit aus und können dir helfen. Es ist auch möglich während der Erziehungszeit in Teilzeit zu arbeiten wenn du eine Arbeit finden solltest und das eine Option für dich wäre. Alles gute LG Julienmami

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Mama41, 20. SSW am 15.06.2021, 10:57 Uhr

Das tut mir sehr leid für dich. Keine schönen Nachrichten. Aber die Elternzeit müsstest du doch trotzdem noch ganz normal nehmen dürfen u.danach erst rechtmäßig gekündigt werden oder irre ich mich da?!

Alles Liebe für dich u.du wirst sehen, eine neue Tür wird sich wieder für dich öffnen, wenn es an der Zeit ist.

Lg Sindy

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von dea23, 32. SSW am 15.06.2021, 11:13 Uhr

Da irrst du dich. Bei einem befristeten Vertrag muss leider nichts verlängert werden..

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Muczwuzi am 15.06.2021, 12:23 Uhr

Ich kenne mich leider auch nicht so gut aus, aber steht dir nicht ohnehin erst einmal Elterngeld zu?‘, aufgeteilt auf 1 oder 2 Jahre?

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Muczwuzi am 15.06.2021, 12:36 Uhr

Das ist ja (leider) auch der Sinn der Befristung. Aber war das rechtens, dass du soooo lange befristet warst? Tut mir sehr leid für dich. Du scheinst dich da ja wohl auch wohlgefühlt zu haben

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Tatja199 am 15.06.2021, 13:47 Uhr

Du hast danach trotzdem normal Anspruch auf Elternzeit. Das hat nichts mit deinem Arbeitgeber zu tun. :)

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von lassi am 15.06.2021, 14:05 Uhr

Hallo,
es tut mir sehr leid für dich, dass dein Vertrag nicht verlängert wird. Ich bin quasi in der gleichen Situation, nur dass bei mir schon vorher klar war, dass es keine Verlängerung geben wird. Ich versuch dir mal ein paar Tipps zu geben, was du machen kannst. Ich kann natürlich für nichts garantieren, aber so habe ich es bisher verstanden. Du musst dich spätestens 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft, arbeitssuchend melden, d.h. bei dir bis spätestens zum 30.9.21. Du kannst das online machen über die Seite der Arbeitsagentur. In der Regel meldet sich dann auch in den nächsten Wochen jemand vom Arbeitsamt telefonisch bei dir, du kannst aber auch selbst dort anrufen. Die sind dort eigentlich sehr hilfsbereit und verständnisvoll und freuen sich, wenn man sich schon frühzeitig kümmert. Wenn du bisher normal gearbeitet hast, hast du Anspruch auf ALG1 für 12 Monate. Du kannst diesen Anspruch aber erstmal aussetzen und zu Hause bei deinem Kind bleiben. Das musst du einfach mit der Arbeitsagentur abklären und sollte kein Problem sein. In der Zeit, wo du zu Hause bist, kannst du Elterngeld beziehen. Wenn du dann wieder arbeiten möchtest, teilst du der Arbeitsagentur mit, ab wann und für wie viele Stunden du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und ob eine Betreuung für dein Kind vorhanden ist. Ab dann kannst du vermittelt werden. Ich würde dir jedoch dringend raten, selbst aktiv zu werden und schon während der Zeit in der du dein Kind betreust, dich zu bewerben und nach einer Stelle zu suchen. Eventuell musst du dann gar kein Arbeitslosengeld beziehen oder nur für wenige Monate. Wichtig ist noch, dass das Arbeitslosengeld sich danach berechnet, wie viele Stunden du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du also z.B. jetzt Vollzeit arbeitest und nach einem Jahr auch wieder Vollzeit arbeiten möchtest, steht dir das vollständige ALG zu, d.h. ca. 67% von deinem jetzigen Netto-Einkommen. Wenn du aber nach einem Jahr nur Teilzeit arbeiten möchtest, z.B. 50% bekommst du auch nur die Hälfte vom ALG.
Ok, das ist ziemlich lang geworden. Ich hoffe es hilft dir etwas weiter und verwirrt nicht noch mehr. Am besten lässt du dich einfach bei der Arbeitsagentur und der Elterngeldstelle beraten, die können dir sicherlich weiterhelfen.

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Lilly23112021 am 15.06.2021, 14:55 Uhr

Super, dass hat mir schon sehr geholfen. Danke für eure lieben Worte.

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Hellen24 am 15.06.2021, 19:21 Uhr

Hallo,

Jetzt muss ich mich kurz mal etwas neugierig äußern, aaaaber wie oft wurde dein Vertrag denn befristet verlängert?
Mehr als dreimal ist nicht zulässig und ich frag mich gerade, wenn du 9 Jahre dabei warst, wie das geht?
Also absolut nicht böse gemeint, nur würde mich das mal interessieren. :)

Liebe Grüße
Hellen

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Re: Arbeitslos nach Mutterschutz

Antwort von Lilly23112021 am 15.06.2021, 20:16 Uhr

Alles gut :) das funktioniert durch sogenannte Sachgrund Verlängerungen.

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