Geschrieben von Andreacr, 6. SSW am 30.06.2019, 14:34 Uhr |
Arbeitgeber informieren
Hallo zusammen... ich bin noch sehr an Anfang Woche 6. mich würde aber interessieren wann ihr eure Arbeitgeber über euere Schwangerschaft informiert? Ich bin seit letzte Woche (erster FA Termin) krankgeschrieben und muss am Mittwoch wieder hin. Bei mir wird es auf ein Berufsverbot raus laufen, bin Altenpflegerin , wie ist es bei euch ?? Lg Andrea
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Krümel2020 am 30.06.2019, 17:05 Uhr
Ich habe meine Filialleiterin schon nach ein paar Tagen informiert, da es mir gesundheitlich nicht gut geht. Habe aber auch ein sehr gutes Verhältnis zu ihr. Wurde dann auch 4 Tage später von der Frauenärztin krank geschrieben und wiederum ne Woche später habe ich das beschäftigungsverbot vom Hausarzt erhalten.
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Andreacr, 6. SSW am 30.06.2019, 17:56 Uhr
Ok ... wie weit warst du da ?? Sag me mal so, meine stationsleitung weis es da es eine sehr gute Freundin von mir ist aber die sagt natürlich der Leitung nichts
Darf man fragen wieso du das beschäftigungsverbot nicht von deinem FA bekommen hast ??
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Mondhase, 9. SSW am 30.06.2019, 18:45 Uhr
Habe mich direkt nach dem positiven Test krank schreiben lassen (mehrere FG) arbeite in der Gerontopsychatrie.
Bin jetzt noch bis zur 11.ssw krank geschrieben und dann bekomme ich mein BV vom FA.
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Sahnedani am 30.06.2019, 19:16 Uhr
Ich hab es meinem AG von 1 1/2 Wochen gesagt. Da war ich in der 6. Woche.
Ich bin Schulassistentin und möchte die Schule ohne Probleme verlassen können, sobald dort ansteckende Krankheiten im Umlauf sind...Scharlach z.B.
Die Schulleitung dort weiß es auch, aber sonst niemand.
Im Moment erfahren es nur die, die es unbedingt gut wissen müssen...Anfang August, werden wir es dann nach und nach bei der Familie ausplaudern.
Und meine beiden Jungs wissen es. Sie freuen sich auch darauf große Brüder zu werden.
Allerdings war die freue etwas gedämpft, die beiden waren dich sehr traurig, als ich im Januar die FG hatte
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Robbe2020 am 30.06.2019, 19:30 Uhr
Ich bin seit dem positiven Test (am Vormittag zur FÄ und habe es bescheinigt bekommen) zuhause.
In meinem Job ist es aufgrund der Gefährdungsbeurteilung (muss jeder AG für die BG eh machen) nicht möglich Schwangere an ihren regulären Stellen weiter zu beschäftigen und da es nicht genügend freie Bürostellen gäbe, schickt er pauschal alle Schwangeren ins BV (vom AG aus!). Das bedeutet Freistellung vom Dienst bei vollem Gehalt (bis zum MuSchu).
Je nach Wohnbereich/Einsatzgebiet/Hilfsmittelangebot/Patientenklientel (Infektiöse Pat, auch wenn die ja im Heim nicht isoliert werden müssen //ich verfluche diese Bestimmung//) kann es sein, dass du BV auch vom AG bekommst. Dafür müsstest du dich natürlich outen.
Der AG muss dir einen "ungefährlichen" Arbeitsplatz bieten, sonst muss er dich freistellen.
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Andreacr am 30.06.2019, 19:48 Uhr
Glückwunsch und alles Gute dir
Also weiß dein Arbeitgeber noch nichts davon ? Ich denke mal so wird es bei mir auch laufen ... in der Hoffnung dass alles gut geht
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Andreacr am 30.06.2019, 19:52 Uhr
Mein Frauenarzt meinte ich bekommen das Beschäftigungsverbot von ihm ... ich denke mal für die Lohnfortzahlung spielt es ja keine Rolle wer das Beschäftigungsverbot ausschreibt. Da ich mir vorstellen könnte dass mein Arbeitgeber Mir kein BV. Ausspricht
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Jasmin_94, 7. SSW am 30.06.2019, 21:02 Uhr
Ich habe es gleich mitgeteilt. War letzte Woche, da wir 12 Std Schichten haben. (Sicherheitsdienst) Es gibt noch keine Gefährdensbeurteilung und deshalb wurde ich erst mal nicht in den neuen Dienstplan eingeteilt und bin vor erst scheinbar unbezahlt zuhause letzte Woche hab ich aber noch gearbeitet. Auf Nachfragen bekomme ich nur die Antwort "keine Ahnung"
Morgen hab ich meinen FA Termin und hoffe mein Arzt kann was machen
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Andreacr, 6. SSW am 30.06.2019, 21:05 Uhr
Oh des ist ja richtig doof ..... da hoffe ich das dein Arzt dir helfen kann entweder krankschreiben oder beschäftigungsverbot aussprechen? Würdest ja dann dein komplettes Gehalt erhalten
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Mondhase am 30.06.2019, 21:37 Uhr
Doch sie wissen es,habe einen tollen AG .
Ich bin da auch sehr offen .
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Jasmin_94, 7. SSW am 30.06.2019, 22:32 Uhr
Bei mir is das Problem dass ich erst seit 17.06. in der Firma bin und falls ich ein BV bekomme weiß ich nicht wieviel Lohn ich dann bekomme da ich ja noch keine 3 Monate in der Firma gearbeitet habe. Das gewerbeaufsichtsamt konnte mir da leider auch nicht besonders helfen. Ihre Antwort war nur dass ich den Lohn kriege was ich bisher gearbeitet habe. Toll, das waren letzte Woche 5 std und diese Woche 28
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Krümel2020 am 01.07.2019, 0:04 Uhr
Ich war aufgrund meiner Erkrankung bei meinem Hausarzt ( er hat sie damals festgestellt und ich habe großes Vertrauen in ihn) da ich starke Schmerzen habe. Da hat er nicht lange gefackelt und mir das bv gegeben. Da er weiß das ich mich auf Arbeit nicht schonen kann. Und meiner Frauenärztin war das Recht da sie sich mit der Erkrankung nicht auskennt.
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von Magicmouse, 9. SSW am 01.07.2019, 10:44 Uhr
Also ich habe es vor ca einer Woche meinem Abteilungsleiter gesagt, da ich es wichtig fand bei den heißen Tagen, dass wenigstens einer auf Arbeit informiert ist, falls etwas passiert.
Ich habe nächsten Montag die nächste Untersuchung (da bin ich dann 9+1). Wenn die fä bestätigt dass alles top ist, gebe ich meinem Chef das go für die Personalabteilung, damit sich nach einer Vertretung umgeschaut werden kann.
Familie und Freunde möchte ich es, stand jetzt erst nach der 12. Woche sagen. Also Ende Juli. Hatte letztes Jahr einen AG, zum Glück sehr früh, aber deswegen ist man doch etwas vorsichtiger.
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von LillyMarieK, 8. SSW am 01.07.2019, 11:23 Uhr
Letztes Mal hab ich es in der 6. Woche gemeldet und hatte in der 8. Woche eine Fehlgeburt. Dieses Mal warte ich bis nach der 12. Woche ab.
Re: Arbeitgeber informieren
Antwort von vaia39, 8. SSW am 01.07.2019, 12:50 Uhr
Ich kann dir jetzt nicht direkt weiterhelfen.
Aber es gibt für sowas Beratungsstellen von sozialen Trägern, profamilia oder ähnliche. Kirchen in größeren Städten haben sowas auch oft. Eventuell erfährst du auch über das Landratsamt welche Träger eine Beratung anbieten.
Eine entfernte Bekannte arbeitet in solch einer Beratungsstelle und die haben Anwälte an der Hand und dich kostet das alles nichts.
Bv vom Arzt is nicht!
Antwort von mellomania am 01.07.2019, 15:18 Uhr
Der Arzt darf!!! Kein bv ausstellen wenn es um die situation am Arbeitsplatz geht. Das darf nur!! Der Arbeitgeber. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und versuchen Ersatz Arbeit zuzuteilen. Wenn das nicht geht, bv. Wenn du dir das illegal vom Arzt ausstellen lässt, kann der AG anzweifeln und du musst eventuell Lohn zurückzahlen. Nur wenn man Med
Gründe wie Blutungen etc hat, dann darf der Arzt das machen.
allgemeine info bv
Antwort von mellomania, 6. SSW am 01.07.2019, 15:54 Uhr
ich arbeite täglich damit, daher gebe ich euch mal allgemeine infos.
wer möchte, dass das mutterschutzgesetz greift, muss den AG informieren.
DER und nur DER muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen und schauen, ob er ersatztätigkeiten hat. wenn ja, müsst ihr diese annehmen. wenn nein spricht er ein bv aus. bis das geklärt ist seid ihr BEZAHLT !! zu hause.
lehrerin: AG ist der Schulleiter. auch hier, aus der klasse raus, in der GS wird der immunstatus überprüft und ggf abgeordnet, bei behinderten kindern (NICHT förderschülern!!) wird ebefalls geschaut ob andere Klasse. das alles macht der schulleiter.
NUR wenn med gründe da sind, wie blutungen etc, schreibt der gyn krank und wenn es sich nicht bessert stellt DER GYN das bv aus.
alles was den arbeitsplatz betrifft geht den gyn NICHTS AN. der DARF da gar kein bv ausstellen. und ein bv wünschen kann man sich nicht. ihr müsst ev. lohn zurückzahlen den ihr durch ein falsches bv erhalten habt.
wenn ihr fragen habt, kommt gerne auf mich zu. lasst euch da nicht ins boxhorn jagen, das kann blöd ausgehen.
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