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Geschrieben von Siddhartha am 05.07.2023, 19:02 Uhr

Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Hallo,
wollte bevor ich beim Amtsgericht anrufe mich mal bei euch erkundigen, viell. hat jemand schon ähnliches gehabt....

Laut Berechnungen des Jugendamtes soll mein Ex nun mehr Kindesunterhalt bezahlen, was er natürlich nicht tun will. Das Jugendamt hat nun vorgeschlagen ein "vereinfachtes Verfahren" zu machen und auch einen Titel zu erwirken.

Nun hat man mir Formulare zum ausfüllen gesendet, dort muss man ja angeben was man an Vermögen hat. Bisher lebte ich nur von einem Monat auf den anderen und habe auch keine Ersparnisse mehr.

Jetzt ist es aber so dass im Dezember mein Vater verstorben ist und da kein Testament vorhanden war, meine Mutter, Bruder und Ich zu einer Erbengemeinschaft wurden.

Mein Vater hatte ein bischen was an Geld angelegt, für den Fall dass sie beide mal Pflegefälle werden usw., es gibt auch ein älteres kleines Häuschen das aber kaum noch was wert ist.
Die Konten mussten gekündigt werden weil sie auf meinen Vater liefen oder Gemeinschaftskonten waren mit meiner Mutter. Wir haben diese auf die Mutter umschreiben lassen. Sie lebt von dem Geld und eben wenn mal evtl. Pflegefall eintritt usw.

Nun bin ich ja aber in einer sogenannten Erbengemeinschaft, quasi würde mir ja ein Viertel zustehen, aber wir haben da gar nicht darüber nachgedacht, sich da was auszahlen zu lassen, sondern eher so gedacht, das gehört der Mama.....

Nun weiß ich nicht ob ich in den Formularen was angeben muss oder nicht....

Wenn bei euch ein Elternteil verstorben ist, wie habt ihr das gehandhabt?
Ich dachte immer das lässt man dann dem hinterbliebenen Elternteil....

Theoretisch steht es mir zu, aber praktisch?
ist bischen verzwickt......
und der Staat sieht es wohl dann ganz anders....

Danke schon mal für Antworten!

LG siddhartha

 
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