Geschrieben von heutanonym am 24.06.2023, 18:28 Uhr |
Und noch eine Frage, gilt das schon als gültiger Vertrag?
Ich habe per Mail (PDF-Anhang zum Ausdrucken und unterschreiben) ein Angebot für eine Dienstleistung bekommen. Habe dann per normaler Mail geantwortet dass ich gerne Dienstleistung x für Betrag y in Anspruch nehmen möchte aber die Vergütungsvereinbarung nicht unterschrieben.
Nun ist es so, dass ich aus triftigen Gründen die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen will und werde.
Muss ich trotzdem zahlen?
Beim erneuten Durchsehen der PDF-Vergütungsvereinbarung ist mir ein Fehler in dieser aufgefallen, nämlich dass dirt steht "Betrag x" und dann in Klammern "in Worten" und dann sollte dort eigentlich die Zahl als Wort stehen, es steht aber ein falsches Zahlwort dort (1/3 des Zahlenwerts).
Hätte ch nur geschrieben dass ich die Dienstleistung gerne annehmen würde würde ich sagen, müsste ich max. den Betrag in Worten zahlen da aufgrund der Nennung zweiter verschiedener Beträge ja formal nicht klar ist, welcher gelten sollte.
Da ich ja aber selbst einen Betrag genannt habe - ist das schon rechtsverbindlich wenn ch noch garnichts unterschrieben habe und mir gesagt würde dass die Unterschrift aber Voraussetzung für die Dienstleistung sei.
Notfalls zahle ich die Gebühr, aber wenn es sich vermeiden ließe wäre das schon ganz nett
Re: Und noch eine Frage, gilt das schon als gültiger Vertrag?
Antwort von Silvia3 am 25.06.2023, 7:39 Uhr
Bei Online-Geschäften aller Art hast 14 Tage Widerrufsrecht. Du solltest der Firma sofort mitteilen, dass du den Vertrag mit Ihnen widerrufst.
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