Geschrieben von Lisamaria35 am 23.06.2023, 17:20 Uhr |
Frage zum Elterngeld Plus
Hallo!
Mein Partner und ich erwarten im Oktober Zwillinge und mein Partner möchte 12 Monate Elternzeit nehmen, dann aber während der Elternzeit ab dem 6. Monat 20 Stunden arbeiten. (ich nehme quasi gar keine Elternzeit, da ich aufgrund meines Studiums nur 300 Euro Elterngeld bekommen würde - auf mein Elterngeld verzichten wir quasi)
Nun haben wir etwas gelesen davon, dass man Vorteile hat, wenn man nicht 20, sondern mindestens 24 Stunden arbeitet - kann mir hier jemand etwas dazu sagen? Man kann wohl mehr Elterngeld Plus bekommen dann? Aber so ganz verstehe ich es nicht. (Nach dem einen Jahr Elternzeit will mein Partner dann weiterhin bis zum 3. Lebensjahr der Kinder 20 Stunden arbeiten, ich möchte mir nach ca. 1-eineinhalb Jahren ebenfalls eine 20 Stundenstelle suchen)
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Re: Frage zum Elterngeld Plus
Antwort von Neverland am 23.06.2023, 17:57 Uhr
Der Plan ist so wenig schlau. Lasst euch bitte umfassend informieren. Auch wie das bei Zwillingen genau ist. Dein Mann sollte dringend mindestens 2 Jahre EZ einreichen und dort dann bereits die TZ innerhalb der EZ angeben.
Elternzeit steht dir ohne AG sowieso nicht zu. Man muss aber keine EZ haben, um EG zu bekommen. Du verschenkst aber die 300 € pro Monat, welche dein Mann nicht nutzen kann.
Es gibt im Netz EG-Rechner, dort könnt ihr auch berechnen was günstiger ist, teils werden dort auch Warnungen gegeben wenn etwas so nicht funktioniert.
Re: Frage zum Elterngeld Plus
Antwort von Managerin am 23.06.2023, 20:10 Uhr
Wenn ihr beide vier Monate lang mindestens 24 Stunden arbeitet bekommt ihr diese viel Monate als Partnerschaftsmonate extra...
Du solltest auch Elterngeld nehmen... Auch wenn es nur die 2 Monate mit 300€ sind ... Die sind ja dann geschenkt
Jemand aus Österreich hier?
Wie viel Urlaub?
Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot
Aufhebungsvertrag / Urlaubsabgeltung
Vorsorgevollmacht
Deutschland - österreich, eingetragene Partnerschaft
Falsche Diagnose
Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld
Vorsicht - neue Masche ?