Geschrieben von OliviaRose am 13.06.2023, 21:39 Uhr |
Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot
Huhu :)
ich bin Krankenschwester und befinde mich momentan in Elternzeit, die am 13.09.23 endet.
3 monate vor Arbeitsantritt, muss ich mich bei dem Arbeitgeber melden, um den neuen Vertrag mit weniger Stunden zu besprechen (vor Schwangerschaft hab ich Vollzeit gearbeitet).
Also muss ich mich diesen Monat bei meinem Arbeitgeber melden.
Nun habe ich gestern einen positiven SS Test gehabt.. und der Termin beim Frauenarzt ist erst in ein paar Wochen um die Schwangerschaft zu bestätigen.
Meine Frage ist:
Was wenn ich zum Arbeitgeber mit der Schwangerschaftsbestätigung gehe? (Wir kriegen im Krakenhaus Beschäftigungsverbot)
Werde ich dann mit meinem alten Vertrag (Vollzeit) direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt und kriege meinen Vollzeitlohn?
Oder wäre es klüger, erst ein Teilzeitvertrag zu unterschreiben und dann die Schwangerschaft mitzuteilen, weil Ich vielleicht ja garnichts an Geld bekomme, wenn ich vor dem neuen Vertrag meine Schwangerschaft mitteile? Was wenn ich da ohne ärztlicher Bestätigung komme und mündlich sage dass ich schwanger bin? Das Problem ist halt, das der Frauenarzttermin so spät ist, weil zu früh sieht man ja auch nichts, ich aber eigentlich schon mich bei meinem AG melden muss und die neue Arbeitszeit zu besprechen.
LG
Re: Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot
Antwort von Ally79 am 14.06.2023, 6:33 Uhr
Die Frage ist ja immer, kannst du Vollzeit arbeiten, falls es Ersatztätigkeiten gibt oder (auch wenn man es dir nicht wünscht) mit der Schwangerschaft etwas schief geht. Dann müsstest du am Ende der Elternzeit in Vollzeit antreten. Kannst du das nicht würde ich nichts riskieren und die Stunden ausmachen, die du dann auch wirklich leisten kannst. Von der Schwangerschaft würde ich erst erzählen, wenn der Frauenarzt bestätigt hat, dass sie intakt ist.
Re: Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot
Antwort von Caot am 15.06.2023, 11:36 Uhr
Du weißt ja nicht ob die Schwangerschaft intakt bleibt. Von daher würde ich jetzt den Teilzeitvertrag unterzeichnen, die Schwangerschaft nicht erwähnen.
Erst wenn offiziell die Bestätigung der Schwangerschaft vorliegt, würde ich den Arbeitgeber darüber in setzen.
Re: Ende der Elternzeit wieder schwanger! Beschäftigungsverbot
Antwort von Summer80 am 16.06.2023, 12:29 Uhr
Auf jeden Fall die Stunden ausmachen, die du auch ohne Schwangerschaft arbeiten kannst. Denn wenn die Schwangerschaft nicht "bleibt" oder dein AG mutterschutzkonforme Ersatzarbeit für dich hat, musst du die Stunden im Rahmen deines Vertrages erfüllen. Kannst du das dann nicht, weil Kind nicht entsprechend betreut, riskierst du deinen Job.
Ich weiß, es ist verlockend, das Geld des VZ-Vertrages zu kassieren, wenn man sich im "sicheren" BV wähnt... aber es ist eigentlich Betrug und zudem halt aus den o. g. Gründen sehr riskant.
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