Geschrieben von Mullemaus2098 am 12.06.2023, 11:34 Uhr |
Aufhebungsvertrag / Urlaubsabgeltung
Mein Mann war von Dezember 2021 bis März 2023 Langzeitkrank.
Im März hat er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben weil er die Arbeit nicht mehr ausüben konnte.
Jetzt weigert sich der alte Arbeitgeber den Urlaub aus 2022 ( konnte wegen Erkrankung nicht genommen werden) auszuzahlen.
Laut AG sei der Urlaub verfallen was aber ja nicht der Fall ist.
Mein Mann hat leider im Aufhebungsvertrag auch eine Erledigungsklausel unterschrieben.
ABER
der Urlaub aus 2023 wurde vom AG ausbezahlt da laut AG Nicht verfallen
Im Anhang lade ich ein Bild von der Erledigungsklausel die meinen Auffassung nach Nicht den gesetzlichen mindesturlaub betrifft.
Was könne wir tun?
Es geht um 20 Urlaubstage
Re: Aufhebungsvertrag / Urlaubsabgeltung
Antwort von Lena_1922 am 12.06.2023, 12:47 Uhr
Wie wäre es mit einem Anwalt (gewesen)? Einen Aufhebungsvertrag nach 2 Jahren krank - hätte ich prüfen lassen.
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jahre lang krankgeschrieben war, kann das tatsächlich zum Verlust von Urlaubsanspruch führen. Urlaubsansprüche aus mehreren Vorjahren, in denen der Arbeitnehmer bereits erkrankt war, können gegebenenfalls nicht mehr geltend gemacht werden – sie verfallen mit Ablauf der vom BAG definierten Frist von 15 Monaten.
Im März waren nun bei deinem Mann genau die 15 Monate für 2022 - das hätte er sich in den Vertrag schreiben lassen können - jetzt im Juni ist er wahrscheinlich doch schon komplett abgerechnet und ausgesteuert?
wovon lebt ihr jetzt ? Würde die Auszahlung ggfls. noch voll angerechnet?
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