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Geschrieben von kevome* am 07.07.2023, 13:29 Uhr

Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

deshalb müssen sie ja trotzdem nichts im Grundbuch geändert haben. Die Aufteilung des Erbes darf die Erbengemeinschaft durchaus untereinander regeln

 
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