Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Siddhartha am 10.07.2023, 9:58 Uhr

Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Danke erstmal an alle!

Mir ging es letztendlich um die Prozesskostenbeihilfe, da hätte ich Vermögen angeben müssen.
Wegen dem Grundbuch: das wurde vom Nachlassgericht automatisch veranlasst und so ins Grundbuch eingetragen dass jetzt jeder mit seinem Anteil drin steht.

Ich habe nun mit einem Rechtspfleger telefoniert und der hat gesagt, nachdem die Konten jetzt sowieso auf dem Namen meiner Mutter laufen ist dies uninteressant, ich muss lediglich den Anteil an Grund/Haus angeben.
Er selbst schaut sich immer die Gesamtsituation an, weniger die Einkünfte des Benachteiligten und entscheidet demnach.

Alles in allem, ist es unschön diesen Weg gehen zu müssen.

Ich verstehe nicht warum man nicht ein Gesetz erlässt nachdem der Unterhaltspflichtige automatisch alle 2 Jahre seine Einkünfte darlegen muss und das dann auch zu bezahlen hat per Gesetz.
Es ist doch klar dass böses Blut aufkommt wenn die Ex für das minderjährige Kind quasi vor Gericht geht.....
Das müsste doch alles nicht sein, wenn das per Gesetz automatisch laufen würde....

 
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