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Geschrieben von Siddhartha am 05.07.2023, 19:02 Uhr

Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Hallo,
wollte bevor ich beim Amtsgericht anrufe mich mal bei euch erkundigen, viell. hat jemand schon ähnliches gehabt....

Laut Berechnungen des Jugendamtes soll mein Ex nun mehr Kindesunterhalt bezahlen, was er natürlich nicht tun will. Das Jugendamt hat nun vorgeschlagen ein "vereinfachtes Verfahren" zu machen und auch einen Titel zu erwirken.

Nun hat man mir Formulare zum ausfüllen gesendet, dort muss man ja angeben was man an Vermögen hat. Bisher lebte ich nur von einem Monat auf den anderen und habe auch keine Ersparnisse mehr.

Jetzt ist es aber so dass im Dezember mein Vater verstorben ist und da kein Testament vorhanden war, meine Mutter, Bruder und Ich zu einer Erbengemeinschaft wurden.

Mein Vater hatte ein bischen was an Geld angelegt, für den Fall dass sie beide mal Pflegefälle werden usw., es gibt auch ein älteres kleines Häuschen das aber kaum noch was wert ist.
Die Konten mussten gekündigt werden weil sie auf meinen Vater liefen oder Gemeinschaftskonten waren mit meiner Mutter. Wir haben diese auf die Mutter umschreiben lassen. Sie lebt von dem Geld und eben wenn mal evtl. Pflegefall eintritt usw.

Nun bin ich ja aber in einer sogenannten Erbengemeinschaft, quasi würde mir ja ein Viertel zustehen, aber wir haben da gar nicht darüber nachgedacht, sich da was auszahlen zu lassen, sondern eher so gedacht, das gehört der Mama.....

Nun weiß ich nicht ob ich in den Formularen was angeben muss oder nicht....

Wenn bei euch ein Elternteil verstorben ist, wie habt ihr das gehandhabt?
Ich dachte immer das lässt man dann dem hinterbliebenen Elternteil....

Theoretisch steht es mir zu, aber praktisch?
ist bischen verzwickt......
und der Staat sieht es wohl dann ganz anders....

Danke schon mal für Antworten!

LG siddhartha

 
12 Antworten:

Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Neverland am 05.07.2023, 20:18 Uhr

Mein Beileid. Ist leider das Problem wenn es kein Testament gibt. Ich würde es jetzt sauber machen, also genau festlegen was deine Mutter bekommt, was du, was dein Bruder. Den wenn einer von euch dreien stirbt, ist das nächste Chaos perfekt. Zumal ihr auch schauen müsst was das noch an Erbschaftssteuern fällig wird.

Das bedeutet nicht, das einer jetzt den anderen auszahlen muss. Aber stelle dir einfach mal vor, an dem Haus muss nu etwas gemacht werden. wer zahlt das? oder das Finanzamt beschließt, es werden Steuern fällig. Dein Bruder verstirbt - hat der Kinder? Oder was wenn deine Mutter Pflegefall wird. Da kann das jetzige Plus durchaus ihr Nachteil sein. Oder du musst, warum auch immer, Bürgergeld beantragen - du wohnst ja nicht in deinem Miteigentum. Lasst euch da also wirklich dringend beraten und klärt das bald.

Für den Kindesunterhalt von Seiten des Vaters wird es egal sein, da spielt das Erbe keine Rolle. Sehr wohl kann das aber eine Rolle spielen - bin mir da aber nicht sicher - wenn das ganze vor Gericht geht wegen Gerichtskosten.

Solche Fälle wie bei euch rächen sich nicht selten und viele landen früher oder später vor Gericht. Kann man vermeiden, wenn man direkt alles sofort klar regelt.

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Lena_1922 am 06.07.2023, 9:17 Uhr

Das Vermögen ist nicht interessant - interessant wäre wenn du das 5-6fache Netto Einkommen hättest.
Außerdem laufen die Konten und das Haus doch gar nicht auf deinen Namen.

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Neverland am 06.07.2023, 16:31 Uhr

Erbengemeinschaft - das Haus läuft also sehr wohl auf ihrem Namen.

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Möhrchen am 07.07.2023, 7:46 Uhr

Bei Unterhaltsberechnungen habe ich noch nie mein Vermögen angeben müssen.

Oder geht es um PKH?

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Pamo am 07.07.2023, 13:27 Uhr

Bei den Vermögensberechnungen, die ich im Sozialamt gemacht habe, wurden Erbengemeinschaften, die frisch und ungeklärt waren, auch als solche genannt. Je nach Fall (Steht ein Millionenerbe in der Pipeline? Oder erwartet die Erben der Anteil an einem Schrotthaus mit hohem Sanierungsbedarf?) Je nachdem wurde die Wiedervorlage dringender verfolgt...

Die Berechnung erfolgte erst mal mit Vermögen = Null und bei der Bewilligungsbescheid ein Hinweis auf eine Rückzahlung, falls Vermögen realisiert rein kommt.

Ergo: Ich würde es knapp nennen, sagen, dass es in Arbeit ist und nicht davon ausgehen, dass das Erbe relevant wird.

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von kevome* am 07.07.2023, 13:29 Uhr

deshalb müssen sie ja trotzdem nichts im Grundbuch geändert haben. Die Aufteilung des Erbes darf die Erbengemeinschaft durchaus untereinander regeln

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Neverland am 07.07.2023, 17:35 Uhr

Ich kann dir aus Erfahrung sagen, das das automatisch eingetragen wird.

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von kevome* am 08.07.2023, 14:55 Uhr

Und ich sage Dir aus persönlicher Erfahrung, dass dem nicht so ist

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von desireekk am 09.07.2023, 2:35 Uhr

Hallo

Dass ihr da einen ziemlichen, ungeordneten Erben – Haufen habt es dir ja schon erklärt worden.

Dein Vermögen spielt in so 15 Unterhalt eine Rolle, als dass du daraus ja regelmäßige Einkünfte erzielen könntest, die deinem gesamten Einkommen zugerechnet werden.

Aber auch das wurde schon geschrieben: nur wenn deine Einkünfte mindestens drei oder vier mal so hoch sind wie die des KV, dann kommt es eventuell zu Unterhaltskürzung.
Aber das muss eben überprüft werden, deswegen wird nach deinem Vermögen gefragt.

VG

D

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Siddhartha am 10.07.2023, 9:58 Uhr

Danke erstmal an alle!

Mir ging es letztendlich um die Prozesskostenbeihilfe, da hätte ich Vermögen angeben müssen.
Wegen dem Grundbuch: das wurde vom Nachlassgericht automatisch veranlasst und so ins Grundbuch eingetragen dass jetzt jeder mit seinem Anteil drin steht.

Ich habe nun mit einem Rechtspfleger telefoniert und der hat gesagt, nachdem die Konten jetzt sowieso auf dem Namen meiner Mutter laufen ist dies uninteressant, ich muss lediglich den Anteil an Grund/Haus angeben.
Er selbst schaut sich immer die Gesamtsituation an, weniger die Einkünfte des Benachteiligten und entscheidet demnach.

Alles in allem, ist es unschön diesen Weg gehen zu müssen.

Ich verstehe nicht warum man nicht ein Gesetz erlässt nachdem der Unterhaltspflichtige automatisch alle 2 Jahre seine Einkünfte darlegen muss und das dann auch zu bezahlen hat per Gesetz.
Es ist doch klar dass böses Blut aufkommt wenn die Ex für das minderjährige Kind quasi vor Gericht geht.....
Das müsste doch alles nicht sein, wenn das per Gesetz automatisch laufen würde....

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Okypete am 10.07.2023, 14:24 Uhr

Wenn ich diese Fagen und das ganz nicht und halbwissen lese krie ich echt immer eine Krise.

Ab zum Steuerberater oder Erbrechtnwalt.

Bei jedem dummen Handyvertrag wo es um 5 Euro im Monat geht wird vergichen und hier.
Verstehtst nichts überlasse oder verzichtn es geht um Freibeeträge um alles möglich e es geht um Steuer und und und und

Also gas gebn und bestenfalls zusammen einen FAchmann aufsuchen.

lieber da mal 1000 Euro investiert als tausende Euro in den Sand sezten

Die Formulare füööt am besten auch ein FAch mann aus

oder kennst du die Begriffe wie Bedarswert etc etc.

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Re: Vater verstorben, Erbengemeinschaft, Mutter überlassen?, Kindesunterhalt

Antwort von Lena_1922 am 14.07.2023, 12:06 Uhr

Die Gerichtsgebühren für das vereinfachte Verfahren sind wirklich niedrig - meist im zweistelligen Bereich.

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