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Geschrieben von paluja am 26.06.2023, 5:10 Uhr

Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Hallo zusammen,
ich habe eine recht komplizierte Erbrechtsfrage. Ich mache mir wenig Hoffnung, haette aber doch gerne ein professionelle Bestaetigung, das die Situation aussichtslos ist.
In Kuerze:
Meine Mutter ist 2005 gestorben. Ihre Rente stammte aus der Beamtenpension meines Vaters, ihres ersten Mannes.
Sie hat sich gewuenscht, dass diese Rente nicht - wie rechtlich vorgesehen - an ihren zweiten Ehemann geht, sondern in einem Fonds fuer meine Kinder angelegt wird.
Ihr Ehemann (ein sehr netter Mensch, mit dem ich ein gutes Verhaeltnis hatte), hat damals gesagt, er braucht das Geld selber ist dem Wunsch meiner Mutter nicht gefolgt. Er hat stattdessen in Zuerich (wo er mit meiner Mutter lebte) eine sehr schoene Wohnung gekauft. Er hat mir damals versprochen, dass meine Kinder in seinem Testament bedacht werden und sie, wenn er tot ist, aus seinem Erbe den Anteil, den meine Mutter 'beigetragen' hat zurueckbekommen wuerden.
Nun ist P gestorben. Seine Tochter sagt, es gibt kein Testament und es ist keine Rede mehr von dem Wunsch meiner Mutter.
Da laesst sich rechtlich nichts machen, oder?

Vielen Dank!

 
16 Antworten:

Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von Ellert am 26.06.2023, 7:51 Uhr

Doofe Rückfrage, warum hat der zweite Mann Deiner Mutter die Witwen-Pension Deines Vaters bekommen ?

Was hat Deine Mutter das damals im Testament festgehalten, eigentlich hättest ja Du geerbet als Deine Mutter starb, nicht die Enkel

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von paluja am 26.06.2023, 8:49 Uhr

Tja, ich will jetzt nicht so ins Detail gehen.
Aber: Mein Vater war Professor (verbeamtet). Mit der Scheidung meiner Eltern hat meine Mutter Anspruch auf Versorgungsausgleich erhalten. Also als mein Vater pensioniert wurde, bekam meine Mutter die Haelfte seiner Pension (was meinem Vater damals sehr gestunken hat, da sich meine Mutter von meinem Vater getrennt hat). Meine Mutter hat dann wieder geheiratet. Als sie starb, habe ich (als einziges Kind) von meiner Mutter geerbt (Wohnung, Geld etc.). In ihrem Testament (sie wusste, dass sie sterben wird und hat das damals auch mit P vereinbart), hat sie ausdruecklich gewuenscht, dass das Pensionsgeld meines Vaters, das nun als Witwergeld an P ging, von ihm in einen Fonds fuer meine Kinder angelegt wird. P selbst ist wahrlich kein armer Mann. Ihm gehoert ein grosses Jugendstilhaus in Zuerich, in dem seine Tochter wohnt. Er hat damals gesagt, er benoetigt das Geld meiner Mutter um seiner Exfrau und Tochter sein Haus ueberlassen zu koennen. Er hat dann die Wohnung, in der er mit meiner Mutter 20 Jahre gelebt hat, gekauft.
Jetzt ist er gestorben..
So, jetzt kennst Du meine Familiengeschichte!

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von Sonnenblume50 am 26.06.2023, 11:18 Uhr

Hallo

Ich glaube das kann nur ein Anwalt beantworten und klären.

LG,

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ach so

Antwort von Ellert am 26.06.2023, 11:29 Uhr

das war quasi der Versorgungsausgleich.

Ich würde da mal einen Anwalt für Erbrecht befragen denn ich weiss nicht ob man regeln kann was zukünftige Zahlungen nach dem Erbfall angeht sprich die Witwerrente.
Meinst Du er hat kein Testament gemacht oder dass das Kind es hat verschwinden lassen?

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von ohno am 26.06.2023, 11:39 Uhr

Naja erzählen kann sie viel. Andersrum, manch handschriftliches Testament findet man nicht, weil gut versteckt.

Hier bei uns hab ich es nun zum wiederholten Mal gehabt, dass Kinder sofort nach dem Tod vom Letztlebenden einen Erbschein beantragen wollten, da war der/die Verstorbene noch nicht mal "kalt". Sie wußten nichts von irgendwelchen Testamenten. Dann kam die Info vom Nachlassgericht zur Testamentseröffnung... Damit will ich sagen: Sollte es ein Testament geben, was beim Nachlassgericht hinterlegt ist, kann es dauern, bis es eröffnet wird. Sollte der Todesfall noch nicht so lange her sein, kommt vllt noch etwas.

Was ich aber denke, in Deinem Fall, dass Du Deine Ansprüche aus der Rente zivilrechtlich geltend machen müsstest, und zwar gegenüber seinen Erben. Sie erben ja Vermögen und Schulden.

Dazu kommt noch, dass beachtet werden muss, welche Staatsangehörigkeiten Deine Mutter und ihr 2. Mann hatten. Dann gilt wahrscheinlich anderes Recht.

Eine professionelle Bestätigung wirst Du hier aber nicht bekommen. Du musst Dich rechtlich beraten lassen. Je nachdem, um wieviel Geld es hier geht, musst Du echt überlegen, ob das Sinn macht oder Du es auf sich beruhen lässt.

VG ohno

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von heutanonym am 26.06.2023, 12:37 Uhr

Wurde das irgendwie notariell festgehalten dass das Geld laut Testament angelegt werden sollte? Gibt es eine schriftliche Vereinbarung dass er deine Kinder an dem Haus beteiligen wollte?

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von Pamo am 26.06.2023, 20:57 Uhr

Vielleicht taucht noch ein Testament auf.

Wenn aber nicht, dann sieht es nicht gut aus. Die Mutter hat gewünscht statt testamentarisch festgelegt, der Witwer hat versprochen statt testamentarisch festgelegt. Diese Wünsche und Versprechungen sind nicht viel wert.

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sie schreibt oben

Antwort von Ellert am 26.06.2023, 21:07 Uhr

die Mutter hätte es im Testament so geschrieben

aber ich frage mich eben
das sind ja Ansprüche die der Witwer hatte nach deren Tod erst erwarb
darf man sowas verfügen das eigentlich für den Mann gedacht ist ( ob er es denn braucht oder nicht) ?

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Re: sie schreibt oben

Antwort von paluja am 27.06.2023, 7:15 Uhr

Ellert,
ich glaube, das ist genau der Punkt.
Sie hat etwas verfuegt, das sie nicht wirklich verfuegen durfte.
Findet Ihr, dass ich einen 'moralischen' Anspruch habe?
Oder faendet Ihr es falsch, wenn ich der Tochter gegenueber das mal anspreche??
Ich habe mit der Tochter an sich gar keinen Kontakt. Sie hat meine Mutter nie wirklich akzeptiert.
Aber sie, die Tochter, erbt jetzt eine 2 Millionen Euro Wohnung, die vor 20 Jahren mit dem Geld meiner Mutter finanziert wurde. Und sie hat halt noch ein riesen Haus in der Zuericher Innenstadt.

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Re:

Antwort von Ellert am 27.06.2023, 8:26 Uhr

ich glaube dass das moralisch eben so ist und rechtlich nicht...

Ich vermute dass er das Geld ausgeben durfte weil eben nach dem Tod der Mutter erst bekommen, zwar durch sie aber eben danach.
Hast Du irgendwas Schriftlich von ihm dass nach dem Tod die Kinder was bekommen sollen ? So dass man moralisch die Tochter da irgendwie packen könnte ?
Was sie schon hat geht ja Euch nichts an, auch ob sie die Wohnung jetzt braucht oder nicht
auch ist es ja nicht das Geld Deiner Mutter gewesen sondern SEINE Witwerrente, wäre Deine Mutter vorher nicht verheiratet gewesen hätte sie ja eigene Rente bekommen von deren Arbeit, sicher weniger aber auch etwas

Ich würde mich auch ärgern wenn was versprochen wurde und dann nicht gehalten. Aber selbst wenn er vor 10 Jahren ein Testament gemacht hätte zu Gunsten der Kinder kann er das vor einem Jahr wieder geändert haben.
Ggf wenn Du das Testament Deiner Mutter nimmst und Ihr schickst mit der netten Bitte ob sie sich nicht vorstellen könnte in deren Sinne zu handeln ?
Wenn sie nicht will und auch nichts da ist schriftlich glaube ich wird das wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Ich verstehe auch nie warum jemand in der Situation den Kindern nicht zu Lebzeiten dann was geschenkt hat um sicher zu sein dass sie was bekommen - wenn jemand sowas will regelt er es auch

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Re: sie schreibt oben

Antwort von ohno am 27.06.2023, 10:43 Uhr

Liebe Paluja,

ich habe mir Deinen 2. Beitrag nochmal genauer durchgelesen und gehe mal kurz auf den Punkt Moral ein, da Du fragst, ob Du einen moralischen Anspruch hättest.

Also, ich verstehe Deinen 2. Beitrag so, dass Du, trotz das Deine Mutter verheiratet war, Alleinerbin warst? Dh, der 2. Ehemann bekam garnichts und sollte dann auch noch die Rentenansprüche anlegen für Stiefenkel? Vermutlich hast Du Recht, dass Deine Mutter über Rechte Dritter verfügt hat, aber er war wohl nicht verpflichtet, sich daran zu halten. Überleg mal, wie Du in seiner Situation gehandelt hättest. Stell Dir vor, Du heiratest einen Witwer mit Kind und Enkelkindern, hast auch eigene Kinder. Der Mann stirbt und hinterlässt Dir nix, sondern alles dem Kind/Kindern und dann sollst Du noch die Rente "hergeben", an seine Enkel. Wo bleibst Du dabei?

Deine Mama ist ja nun schon knapp 20 Jahre verstorben, hattest Du bzw Deine Familie denn noch einen engen und regelmäßigen Kontakt zu ihm? Dann wäre es ja eigentlich im Grunde egal, ob seine Tochter Deine Mutter vor 20 Jahren mochte oder nicht . Ich würde eher denken, er hätte sich neu orientiert und lebte sein Leben mit seiner Familie?

Also, ganz ehrlich, meine Meinung: Nein, einen moralischen Anspruch sehe ich hier nicht.

Allerdings würde ich tatsächlich den Rat annehmen und einen Anwalt aufsuchen. Hier in Deutschland benötigt man einen Erbnachweis, wenn ein Grundstück/Immobilie auf einen Erben umgeschrieben werden soll. Und im Grundbuch steht dann sogar drin: Auflassung gem Erbschein, oder Auflassung gem. Testament blabla. Der RA (vllt besser Notar?) könnte von den Grundstücken/Immobilien des Mannes Grundbuchauszüge anfordern, vllt wird in der Schweiz ja auch sowas im Grundbuch vermerkt? Vllt steht ja drinnen: aufgrund Testament blabla? Dann weißt Du, ob es eins gegeben hat und könntest dann weiteres planen. Zumindest die Handelsregister werden in der Schweiz ganz anders geführt wie in Deutschland, von daher kann ich dazu nichts sagen. Aber einen Versuch wäre es vllt wert? Wenn er ein Testament hinterlassen hatte, und zb ein Vermächtnis zu Gunsten Deiner Kinder angesetzt hat, bin ich mir nicht sicher, ob Du von dort aus (Nachlassgericht) informiert wirst. Denn das wäre eine Auflage an die Erben/Erbin.

Aber selbst wenn sie da teure Immobilien hat, heißt das nicht, das sie liquide ist...

VG ohno

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von Lena_1922 am 27.06.2023, 10:49 Uhr

Also, erstmal fraglich in welchem Land lebt der Erblasser? Schweiz? Schweizer Recht.

Grundsätzlich Renten sind nicht vererblich - er ist der gesetzlich, rechtmäßige Bezieher gewesen und konnte auch über diese frei verfügen.
Hat er eine Immobilie gekauft, hätte er die Stief-Enkel als Teil-Erben eintragen lassen können, hat er aber wohl nicht.
Selbst wenn er 2005 ein entsprechendes Testament verfaßt hätte und später ein neues, wäre das neue Testament gültig.
Als Stieftochter hast du auch keinen Pflichtanteil.

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von desireekk am 27.06.2023, 13:42 Uhr

Liebte deine Mutter damals mit ihm schon in der Schweiz, hier gewöhnliche Aufenthalt war also auch in der Schweiz?
Dann galt bei ihrem Tod vermutlich schon das Schweizer Erbrecht. Wobei damals die internationale Erbrechts – Regelung noch etwas anders war.

Bei dem jetzt, aktuellen, Tod scheint definitiv Schweizer Erbrecht zu gelten, da der Erblasser ja seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hatte.
Da musst du dich in das Schweizer Erbrecht einlesen und welche Möglichkeiten es da gibt. Die deutschen Regeln helfen dir da nicht weiter.

Alles Gute, moralisch, wer sich ja so das deinen Kindern jetzt ein Teil zukommen sollte.
Was für gibst du dir, wenn du die Tochter ansprichst? Wobei halt zu bedenken ist, dass eine Wohnung kein Barvermögen bedeutet und je nachdem auch oft erst mal eine finanzielle Belastung ist (Erbschaftssteuer, Renovierungen, bevor man wieder vermieten kann, etc.).
Das kann die Willigkeit der Tochter deinen Kindern etwas zukommen zu lassen, durch aus einschränken…

VG

D

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Re: sie schreibt oben

Antwort von Lena_1922 am 27.06.2023, 14:18 Uhr

Ein 2 Millionenhaus aus der Witwenrente deiner Mutter - wow, das muss eine stattliche Rente gewesen sein.
Was die Tochter des Stiefvaters privat besitzt (Haus in der Innenstadt) steht doch gar nicht zur Debatte.

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Re: Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Antwort von Silvia3 am 27.06.2023, 19:51 Uhr

Nach meinem Kenntnisstand sind Renten in Deutschland nicht vererbbar und Witwenrenten entfallen bei Wiederheirat. Es kann sein, dass das 2005 anders war, aber ich vermute mal, dass es um Schweizer Recht geht. Da hier jemanden zu finden, der sich damit auskennt, ist eher unwahrscheinlich.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge, außer es wurde testamentarisch etwas anderes festgelegt. Wenn du damals deine Ansprüche nicht geltend gemacht/darauf verzichtet hast, dann hast du Pech. Bekannte Erbansprüche verjähren nach 3 Jahren. Wenn du nachweisen kannst, dass du von dem Erbe keine Kenntnis hattest, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein. Deine Kinder sind eh raus, da nach der gesetzlichen Erbfolge du erbst, nicht die Kinder.

Dass ein Gespräch mit der dir unbekannten Tochter etwas bringt, wage ich zu bezweifeln. Stell dir die Situation mal andersherum vor. Würdest du als Tochter zugunsten der Stiefenkel deines Vaters auf dein Erbe verzichten? Nur weil jemand kommt und Dinge behauptet, die nicht zu beweisen sind?

Das Ganze ist unglücklich gelaufen, aber zumindest nach deutschem Recht ist da m. E. nichts zu holen, außer du kannst irgendwie noch etwas schriftlich nachweisen. Aber wie gesagt, ich meine, dass deine Ansprüche bereits verjährt sind.

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Schweizer Recht…

Antwort von ZoeSophia am 28.06.2023, 20:57 Uhr

Schau mal auf dieser Seite….

https://www.gerichte-zh.ch/themen/erbschaft/nachlassplanung/gesetzliche-erbfolge.html

Und hier, schweizerisches Zivilgesetzbuch… da musst du denn „Erbrecht“ Abschnitt suchen…

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de

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