Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Berlin! am 21.02.2020, 15:53 Uhr

Untermietvertrag?

Das ist die Frage, was zwischen SM und LG vereinbart war. Wenn es da nichts Schriftliches gibt, wird sich das schwer nachvollziehen lassen.

Ist das echte Untermiete? Wenn ja: genehmigt? Wenn nein: hat der LG ein Problem

Allerdings darf man als Mieter seinen Lebensgefährten mit in die Wohnung aufnehmen, ohne, dass das gleich eine Untervermietung ist. Man müßte es nur dem Vermieter anzeigen. Der Hauptmieter ist in diesem fall weiter einziger Vertragspartner.

 
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