Geschrieben von Berlin! am 21.02.2020, 15:49 Uhr |
Mietvertrag kündigen
Wenn Dein Mann aus dem MV raus möchte, muß er kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach dem Tod des Mieters steht übrigens auch dem Vermieter zu.
Dem Vermieter steht es frei, wen sie als Mieter nehmen.
Wollt ihr denn, dass der LG in der Wohnung bleibt? Dann könnte man ein Konstrukt über erlaubte Untervermietung machen. Aber davon rate ich aus juristischer Sicht eher ab.
- Erbe und Mierecht - eleanora 21.02.20, 9:04
- Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - Strudelteigteilchen 21.02.20, 9:21
- Re: Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - eleanora 21.02.20, 10:14
- Re: Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - Strudelteigteilchen 21.02.20, 10:39
- Re: Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - eleanora 21.02.20, 10:14
- Re: Erbe und Mierecht - ohno 21.02.20, 11:06
- Re: Erbe und Mierecht - Strudelteigteilchen 21.02.20, 11:19
- Re: Erbe und Mierecht - eleanora 21.02.20, 12:02
- Re: Erbe und Mierecht - Strudelteigteilchen 21.02.20, 11:19
- So schwer ist das nicht - Berlin! 21.02.20, 12:36
- Re: So schwer ist das nicht - eleanora 21.02.20, 13:29
- Re: So schwer ist das nicht - Strudelteigteilchen 21.02.20, 14:07
- Re: So schwer ist das nicht - Felica 21.02.20, 15:12
- Untermietvertrag? - Berlin! 21.02.20, 15:53
- Mietvertrag kündigen - Berlin! 21.02.20, 15:49
- Re: So schwer ist das nicht - Leena 21.02.20, 17:08
- Jein - Berlin! 21.02.20, 20:17
- Re: So schwer ist das nicht - eleanora 21.02.20, 13:29
- Re: Erbe und Mierecht - lilly1211 21.02.20, 15:33
- Re: Erbe und Mierecht - eleanora 21.02.20, 20:11
- Re: Erbe und Mierecht - ohno 21.02.20, 21:49
- Re: Erbe und Mierecht - eleanora 21.02.20, 20:11
- Re: Erbe und Mierecht - Ellert 21.02.20, 20:05
- Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - Strudelteigteilchen 21.02.20, 9:21
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