Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 21.02.2020, 15:49 Uhr

Mietvertrag kündigen

Wenn Dein Mann aus dem MV raus möchte, muß er kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach dem Tod des Mieters steht übrigens auch dem Vermieter zu.

Dem Vermieter steht es frei, wen sie als Mieter nehmen.

Wollt ihr denn, dass der LG in der Wohnung bleibt? Dann könnte man ein Konstrukt über erlaubte Untervermietung machen. Aber davon rate ich aus juristischer Sicht eher ab.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.