Geschrieben von eleanora am 21.02.2020, 13:29 Uhr |
So schwer ist das nicht
Danke! Aber jetzt z.B der Fall, dass Hausverwaltung den Lebensgefährten doch annimmt (da gemeinsame Haushaltsführung über länger Zeitraum) und er bleiben kann, muss mein Mann dann auch innerhalb 1 Monats außerordentlich kündigen? Wenn er irgendwann nicht zahlen kann ist es sein Problem, oder?
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- Erbe und Mierecht - eleanora 21.02.20, 9:04
- Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - Strudelteigteilchen 21.02.20, 9:21
- Re: Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - eleanora 21.02.20, 10:14
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- So schwer ist das nicht - Berlin! 21.02.20, 12:36
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- Untermietvertrag? - Berlin! 21.02.20, 15:53
- Mietvertrag kündigen - Berlin! 21.02.20, 15:49
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- Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - Strudelteigteilchen 21.02.20, 9:21
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