Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von ohno am 21.02.2020, 11:06 Uhr

Erbe und Mierecht

Er war doch beim Anwalt und hat von ihm doch sicher seine Antworten erhalten?

Ich frage mich gerade, ob Dein Mann ohne Erbschein überhaupt kündigen kann? Wenn nein ist zu prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht Handlungsfähigkeit einräumt, sofern eine existiert und über den Tod hinaus gilt.

Jedenfalls, sollte Dein Mann rechtlich kündigen können, ist die Durchsetzung der Räumung der Wohnung nicht das Problem Deines Mannes, sondern der HV. Was dann wiederum mit Erbstücken und priv. Dingen und Folgekosten ist, muss mit der HV und notfalls mit dem RA besprochen werden.

VG ohno

 
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